10. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen – Covestro Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juli 2024

10. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Im Rahmen des operativen Geschäfts bezieht Covestro weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich Unternehmen, an denen Covestro unmittelbar und mittelbar beteiligt ist. Die Geschäfte mit diesen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA), welche sich im 1. Halbjahr 2024 auf 403 Mio. € (30. Juni 2023: 385 Mio. €) beliefen. Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.

Des Weiteren bestehen Forderungen gegen Versorgungspläne (ohne Zinsen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 62 Mio. € zum 30. Juni 2024 (31. Dezember 2023: 63 Mio. €). Diese resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen haben sich zum 30. Juni 2024 (31. Dezember 2023: 156 Mio. €) nicht verändert. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.

Weitere berichtspflichtige Geschäftsbeziehungen zu anderen nahestehenden Unternehmen oder Personen bestehen nicht.