Der Halbjahresfinanzbericht der Covestro AG, Leverkusen, erfüllt die Anforderungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und umfasst nach § 115 Absatz 2 bis 4 WpHG (Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung) einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht sowie eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 (Interim Financial Reporting) nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und deren Interpretationen erstellt. Der Halbjahresfinanzbericht sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen sowie mit der Quartalsmitteilung zum 31. März 2025 gelesen werden.
Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Covestro-Konzerns wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die die Covestro AG in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Covestro AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Dabei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.
Abkürzungen, die in diesem Bericht Anwendung finden, werden in diesem Bericht erläutert.
Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.
Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.
Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.
Dieser Bericht wurde am 31. Juli 2025 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.