Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS⁠ ⁠24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro⁠ ⁠AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro⁠ ⁠AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Im Rahmen des operativen Geschäfts bezieht Covestro weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich Unternehmen, an denen Covestro unmittelbar und mittelbar beteiligt ist. Die Geschäfte mit diesen Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO⁠ ⁠JV,⁠ ⁠LP,⁠ ⁠Houston,⁠ ⁠Texas⁠ ⁠(USA), die sich im 1.⁠ ⁠Halbjahr⁠ ⁠2025 auf 345⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ (30.⁠ ⁠Juni 2024: 403⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€) beliefen. Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.

Des Weiteren bestehen Forderungen gegen Versorgungspläne (ohne Zinsen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 64⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ zum 30.⁠ ⁠Juni⁠ ⁠2025 (31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2024:⁠ ⁠64⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€). Diese resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro⁠ ⁠AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse⁠ ⁠VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ und der Rheinischen Pensionskasse⁠ ⁠VVaG,⁠ ⁠Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen haben sich zum 30.⁠ ⁠Juni⁠ ⁠2025 (31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2024:⁠ ⁠156⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€) nicht verändert. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.

Weitere berichtspflichtige Geschäftsbeziehungen zu anderen nahestehenden Unternehmen oder Personen bestehen nicht.