2.1 Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
Änderungen an IAS 21
(15. Mai 2023)
Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit 1. Januar 2025

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Gegenüber dem im Konzernabschluss zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2024 kommunizierten Stand hinsichtlich der Auswirkungen von bis zur Freigabe des Abschlusses neu veröffentlichten, aber noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, deren Anwendung jedoch voraussichtlich keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden, sind keine neuen Erkenntnisse zu berichten.

Die Auswirkungen des im Geschäftsjahr 2024 veröffentlichten Standards IFRS⁠ ⁠18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ werden derzeit untersucht. Der Konzern plant die Anwendung des neuen Standards ab dem 1.⁠ ⁠Januar ⁠ ⁠2027, vorbehaltlich des „EU-Endorsements“.

In Deutschland trat im Juli 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Kraft. Durch das Gesetz erfolgt die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.⁠ ⁠Januar 2028 von derzeit 15⁠ ⁠% auf 10⁠ ⁠% im Jahr 2032. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes hat Auswirkungen auf die Bewertung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlust- und Zinsvorträge der deutschen Konzerngesellschaften. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns werden derzeit noch geprüft.

Im Juli 2025 wurde in den USA der „One Big Beautiful Bill Act“ verabschiedet. Dieses Gesetz enthält steuerliche Bestimmungen, die direkte Auswirkungen auf die US-amerikanischen Ertragsteuern von Covestro haben könnten. Die voraussichtlich betroffenen Bereiche umfassen die vollständige Sofortabschreibung bestimmter Unternehmensvermögen („Bonus Depreciation“), die sofortige Abzugsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen inklusive beschleunigter Abschreibung bereits aktivierter Aufwendungen über ein bis zwei Jahre sowie vorteilhafte Änderungen bei der Begrenzung von Zinsaufwendungen. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns werden derzeit noch geprüft.