Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag – Covestro Quartalsfinanzbericht zum 29. Oktober 2024

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Unterzeichnung einer Investitionsvereinbarung mit ADNOC

Die Covestro AG hat am 1. Oktober 2024 mit bestimmten Unternehmen der ADNOC-Gruppe, darunter die ADNOC International Limited („ADNOC International“) und ihr Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG („Bieterin“), eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht u. a. vor, dass die Bieterin an die Aktionäre der Covestro AG ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Covestro zu einem Preis von 62,00 € unterbreiten wird. Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Covestro AG beschlossen, dass bei Vollzug der Transaktion das Grundkapital der Gesellschaft um 10 % (18.900.000 Aktien) erhöht werden soll und dass, bei und vorbehaltlich des Vollzugs, die neuen Aktien gegen Zahlung eines Preises je Aktie in Höhe des Angebotspreises, also auf Basis des Angebotspreises von 62,00 € für einen Gesamtbetrag von 1,17 Mrd. €, unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin ausgegeben werden sollen. Darüber hinaus bekennt sich ADNOC International darin zur uneingeschränkten Unterstützung der Unternehmensstrategie „Sustainable Future“.

Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben, unterliegen.

In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und andere für das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin relevante Informationen nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.covestro-offer.com.

Nach eingehender Prüfung begrüßen und unterstützen Aufsichtsrat und Vorstand der Covestro AG das angekündigte Übernahmeangebot der Bieterin. Sie werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage gehen Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG davon aus, dass sie den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots empfehlen werden.