Diese Quartalsmitteilung der Covestro AG, Leverkusen, wurde in Übereinstimmung mit § 53 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse erstellt. Sie beinhaltet keinen Zwischenbericht gemäß IAS 34 (Zwischenberichterstattung) oder Abschluss gemäß IAS 1 (Darstellung des Abschlusses). Die Quartalsmitteilung wurde keiner prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen. Sie enthält Informationen über den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2025 und sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht 2024 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen sowie mit dem Halbjahresfinanzbericht 2025 gelesen werden. Den Geschäftsbericht 2024 und den Halbjahresfinanzbericht 2025 finden Sie auf unserer Website www.covestro.com.
Diese Quartalsmitteilung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Covestro-Konzerns wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die die Covestro AG in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Website www.covestro.com zur Verfügung. Die Covestro AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Abkürzungen, die in dieser Quartalsmitteilung Anwendung finden, werden in dieser Quartalsmitteilung erläutert.
Die in dieser Quartalsmitteilung erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in dieser Quartalsmitteilung nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.
Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird anstelle der Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.
Inklusion und Zugehörigkeit sind uns wichtig. Daher formulieren wir in dieser Quartalsmitteilung weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.
Diese Quartalsmitteilung wurde am 30. Oktober 2025 veröffentlicht und liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.