Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2024 und 2025 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.
Die Covestro AG hat am 10. Dezember 2025 den erfolgreichen Vollzug ihrer strategischen Partnerschaft mit XRG P.J.S.C., Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (vormals ADNOC International Limited, Abu Dhabi [Vereinigte Arabische Emirate], zusammen mit ihren Tochterunternehmen nachfolgend „XRG“) bekannt gegeben. Der Vollzug der Transaktion markiert den offiziellen Start der Partnerschaft und erfolgte gemäß den zugrunde liegenden Vereinbarungen sowie den zuvor erteilten regulatorischen Freigaben. Aufgrund des Vollzuges erfolgte die Auszahlung des Kaufpreises für die angedienten Aktien an die Aktionäre der Covestro AG auf Grundlage des im Oktober 2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots der ADNOC International Germany Holding AG, München, einer Tochtergesellschaft von XRG P.J.S.C.
Die im Zuge der im Oktober 2024 zwischen der Covestro AG und XRG unterzeichneten Investitionsvereinbarung vereinbarten Kapitalerhöhung in Höhe von 1,17 Mrd. € wurde im Dezember 2025 wie geplant durchgeführt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden 18.900.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausschließlich an die zur Zeichnung berechtigte ADNOC International Germany Holding AG ausgegeben. Der Emissionspreis entsprach dem Angebotspreis an die Aktionäre der Covestro AG im Rahmen des Übernahmeangebots in Höhe von 62,00 € je Aktie. Zum Jahresende 2025 verfügte XRG über 197.718.580 Aktien, einem Anteil von 95,1 % des erhöhten Grundkapitals der Covestro AG entsprechend.
Siehe auch Kapitalmarkt, Kapitel „Covestro-Aktie“ und “Wesentliche Ereignisse“ im Lagebericht
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 in Höhe von 18.900.000 € betrug dieses 39.060.000 € zum 31. Dezember 2025.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2025 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 16. April 2030 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel- / Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2025 um bis zu 18,9 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2025).
Das Bedingte Kapital 2025 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt:
| Entwicklung gezeichnetes Kapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl Stückaktien | davon eigene Aktien | im Umlauf befindliche Aktien | Gezeichnetes Kapital | |
| in Stück | in Stück | in Stück | in Mio. € | |
| 31.12.2024 | 189.000.000 | – 259.670 | 188.740.330 | 189 |
| Kapitalerhöhung | 18.900.000 | 18.900.000 | 19 | |
| 31.12.2025 | 207.900.000 | – 259.670 | 207.640.330 | 208 |
Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2025 in 207.900.000 (Vorjahr: 189.000.000) auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Unter teilweiser Ausnutzung des durch die Hauptversammlung vom 16. April 2021 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2021 hat der Vorstand am 21. November 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 25. November 2025 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 18,9 Mio. € auf 207,9 Mio. € beschlossen. Die Erhöhung erfolgte durch die Ausgabe von 18.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz und § 4 Abs. 2 der Satzung der Covestro AG. Die Satzung der Gesellschaft wurde durch den Beschluss des Aufsichtsrats in § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 entsprechend geändert. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. Dezember 2025 wirksam.
Zum 31. Dezember 2025 befanden sich unverändert 259.670 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 259.670 Stück), entsprechend einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1 %. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug zum 31. Dezember 2025 207.640.330 Stück (Vorjahr: 188.740.330 Stück).
Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2025 4.893 Mio. € (Vorjahr: 3.740 Mio. €). Die Erhöhung um 1,15 Mrd. € resultierte aus der Kapitalerhöhung nach Abzug der Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung.
Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.
Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2025 1.679 Mio. € (Vorjahr: 2.171 Mio. €).
Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Veränderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften und die Auswirkungen der Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges erfasst.
Siehe Anhangangabe 24.2 „Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten“ für weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten und der Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage aus derivativen Finanzinstrumenten
Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns und sieht vor, dass die Covestro AG einen Anteil des erwirtschafteten Konzernergebnisses an die Aktionäre der Covestro AG ausschüttet.
Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird für das Geschäftsjahr 2025, wie bereits für das Geschäftsjahr 2024, gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG ausgeschüttet. Im Jahr 2025 erfolgte aufgrund des negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 entsprechend keine Auszahlung je dividendenberechtigter Aktie.
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), der Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan) und der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan).
Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
| Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| 01.01. | 28 | 21 |
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | – | – 3 |
| Dividendenzahlungen | – 1 | – 1 |
| Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | – 6 | 1 |
| 31.12. | 21 | 18 |