Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren⁠ ⁠2024 und 2025 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.

Übernahme durch XRG

Die Covestro⁠ ⁠AG hat am 10.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 den erfolgreichen Vollzug ihrer strategischen Partnerschaft mit XRG⁠ ⁠P.J.S.C., Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (vormals ADNOC International Limited, Abu Dhabi [Vereinigte Arabische Emirate], zusammen mit ihren Tochterunternehmen nachfolgend „XRG“) bekannt gegeben. Der Vollzug der Transaktion markiert den offiziellen Start der Partnerschaft und erfolgte gemäß den zugrunde liegenden Vereinbarungen sowie den zuvor erteilten regulatorischen Freigaben. Aufgrund des Vollzuges erfolgte die Auszahlung des Kaufpreises für die angedienten Aktien an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG auf Grundlage des im Oktober⁠ ⁠2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots der ADNOC International Germany Holding⁠ ⁠AG, München, einer Tochtergesellschaft von XRG⁠ ⁠P.J.S.C.

Die im Zuge der im Oktober 2024 zwischen der Covestro⁠ ⁠AG und XRG unterzeichneten Investitionsvereinbarung vereinbarten Kapitalerhöhung in Höhe von 1,17⁠ ⁠Mrd.⁠ ⁠€ wurde im Dezember 2025 wie geplant durchgeführt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden 18.900.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausschließlich an die zur Zeichnung berechtigte ADNOC International Germany Holding AG ausgegeben. Der Emissionspreis entsprach dem Angebotspreis an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG im Rahmen des Übernahmeangebots in Höhe von 62,00⁠ ⁠€ je Aktie. Zum Jahresende 2025 verfügte XRG über 197.718.580 Aktien, einem Anteil von 95,1⁠ ⁠% des erhöhten Grundkapitals der Covestro⁠ ⁠AG entsprechend.

Siehe auch Kapitalmarkt, Kapitel „Covestro-Aktie“ und “Wesentliche Ereignisse“ im Lagebericht

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.⁠ ⁠April⁠ ⁠2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15.⁠ ⁠April⁠ ⁠2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000⁠ ⁠€ durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und⁠ ⁠/⁠ ⁠oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 in Höhe von 18.900.000⁠ ⁠€ betrug dieses 39.060.000⁠ ⁠€ zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.⁠ ⁠April⁠ ⁠2025 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro⁠ ⁠AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-⁠ ⁠/⁠ ⁠Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0⁠ ⁠Mrd.⁠ ⁠€ von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 16.⁠ ⁠April⁠ ⁠2030 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel-⁠ ⁠/⁠ ⁠Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung⁠ ⁠2025 um bis zu 18,9⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ durch Ausgabe von bis zu 18.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital⁠ ⁠2025).

Das Bedingte Kapital⁠ ⁠2025 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Covestro⁠ ⁠AG hat sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt:

Entwicklung gezeichnetes Kapital
Anzahl Stückaktien davon eigene Aktien im Umlauf befindliche Aktien Gezeichnetes Kapital
in Stück in Stück in Stück in Mio. €
31.12.2024 189.000.000 – 259.670 188.740.330 189
Kapitalerhöhung 18.900.000 18.900.000 19
31.12.2025 207.900.000 – 259.670 207.640.330 208

Das Grundkapital der Covestro⁠ ⁠AG war zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 in 207.900.000 (Vorjahr: 189.000.000) auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Unter teilweiser Ausnutzung des durch die Hauptversammlung vom 16.⁠ ⁠April⁠ ⁠2021 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2021 hat der Vorstand am 21.⁠ ⁠November⁠ ⁠2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 25.⁠ ⁠November⁠ ⁠2025 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 18,9⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ auf 207,9⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ beschlossen. Die Erhöhung erfolgte durch die Ausgabe von 18.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 1,00⁠ ⁠€ gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §⁠ ⁠203⁠ ⁠Abs.⁠ ⁠1 und 2, §⁠ ⁠186⁠ ⁠Abs.⁠ ⁠3 Satz⁠ ⁠4 Aktiengesetz und §⁠ ⁠4⁠ ⁠Abs.⁠ ⁠2 der Satzung der Covestro⁠ ⁠AG. Die Satzung der Gesellschaft wurde durch den Beschluss des Aufsichtsrats in §⁠ ⁠4⁠ ⁠Abs.⁠ ⁠1 und §⁠ ⁠4⁠ ⁠Abs.⁠ ⁠2 entsprechend geändert. Die Kapitalerhöhung wurde am 10.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 wirksam.

Zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 befanden sich unverändert 259.670 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 259.670⁠ ⁠Stück), entsprechend einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1⁠ ⁠%. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 207.640.330⁠ ⁠Stück (Vorjahr: 188.740.330⁠ ⁠Stück).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der Covestro⁠ ⁠AG betrug zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 4.893⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ (Vorjahr: 3.740⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€). Die Erhöhung um 1,15⁠ ⁠Mrd.⁠ ⁠€ resultierte aus der Kapitalerhöhung nach Abzug der Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung.

Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.

Gewinnrücklagen und sonstiges Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31.⁠ ⁠Dezember⁠ ⁠2025 1.679⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€ (Vorjahr: 2.171⁠ ⁠Mio.⁠ ⁠€).

Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Veränderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften und die Auswirkungen der Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges erfasst.

Siehe Anhangangabe 24.2 „Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten“ für weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten und der Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage aus derivativen Finanzinstrumenten

Dividende

Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro⁠ ⁠AG ausgewiesen wird. Die Dividendenpolitik der Covestro⁠ ⁠AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss⁠ ⁠2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns und sieht vor, dass die Covestro⁠ ⁠AG einen Anteil des erwirtschafteten Konzernergebnisses an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG ausschüttet.

Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird für das Geschäftsjahr⁠ ⁠2025, wie bereits für das Geschäftsjahr⁠ ⁠2024, gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG ausgeschüttet. Im Jahr⁠ ⁠2025 erfolgte aufgrund des negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr⁠ ⁠2024 entsprechend keine Auszahlung je dividendenberechtigter Aktie.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), der Covestro Eternal Resins (Far East)⁠ ⁠Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer⁠ ⁠Ltd., Tokio (Japan) und der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan).

Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital
2024 2025
in Mio. € in Mio. €
01.01. 28 21
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften – 3
Dividendenzahlungen – 1 – 1
Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen – 6 1
31.12. 21 18