Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar:
| Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||||
| Buchwert | Fortgeführte Anschaf- fungskosten |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- neutral |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- wirksam |
Bewertung gemäß IFRS 16 |
Beizulegen- der Zeitwert |
|
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.503 | 1.503 | 1.503 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 821 | |||||
| Geldmarktfonds | 100 | 100 | 100 | |||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 635 | 568 | – | 67 | 635 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | 14 | – | 14 | ||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 29 | 29 | 29 | |||
| Forderungen aus eingebetteten Derivaten | 5 | 5 | 5 | |||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | 5 | 5 | ||||
| Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | – | – | ||||
| Leasingforderungen | 12 | 12 | 24 | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 21 | 21 | – | – | 21 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 648 | 648 | 648 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.141 | |||||
| Anleihen | 1.494 | 1.494 | 1.499 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 967 | 967 | 975 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 674 | 674 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 5 | 5 | 5 | |||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | 1 | – | 1 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.729 | 1.729 | 1.729 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 153 | |||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 98 | 98 | 98 | |||
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 14 | 14 | 14 | |||
| Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten | 3 | 3 | 3 | |||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | 3 | 3 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | 14 | 14 | ||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 21 | 21 | – | – | 21 | |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung.
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung.
| Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2024 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||||
| Buchwert | Fortgeführte Anschaf- fungskosten |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- neutral |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- wirksam |
Bewertung gemäß IFRS 16 |
Beizulegen- der Zeitwert |
|
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.749 | 1.749 | 1.749 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 155 | |||||
| Geldmarktfonds | – | – | – | |||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 96 | 24 | – | 72 | 96 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 15 | 15 | – | 15 | ||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 6 | 6 | 6 | |||
| Forderungen aus eingebetteten Derivaten | 5 | 5 | 5 | |||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | ||||
| Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | 7 | 7 | ||||
| Leasingforderungen | 12 | 12 | 26 | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 14 | 14 | – | – | 14 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 509 | 509 | 509 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.156 | |||||
| Anleihen | 1.492 | 1.492 | 1.492 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 870 | 870 | 877 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 736 | 736 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 17 | 17 | 17 | |||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41 | 41 | – | 41 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.101 | 2.101 | 2.101 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 145 | |||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 104 | 104 | 104 | |||
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 16 | 16 | 16 | |||
| Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten | 1 | 1 | 1 | |||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | ||||
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | – | – | ||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 24 | 24 | – | – | 24 | |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung.
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung.
Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:
In Level 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.
Level 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.
Level 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:
| Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beizu- legender Zeitwert |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | Beizu- legender Zeitwert |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | |
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||||||
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
| Geldmarktfonds | – | – | – | – | 100 | – | 100 | – |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 72 | – | 67 | 5 | 67 | – | 66 | 1 |
| Sonstige Finanzanlagen | 15 | – | 1 | 14 | 14 | – | – | 14 |
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 6 | – | 6 | – | 29 | – | 29 | – |
| Forderungen aus eingebetteten Derivaten | 5 | – | – | 5 | 5 | – | – | 5 |
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | – | – | 5 | – | 5 | – |
| Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | 7 | – | 7 | – | – | – | – | – |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 17 | – | 17 | – | 5 | – | 5 | – |
| Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten | 1 | – | – | 1 | 3 | – | – | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | – | – | 3 | – | 3 | – |
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | – | 14 | – | 14 | – |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
| Anleihen | 1.492 | 1.492 | – | – | 1.499 | 1.499 | – | – |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 877 | – | 877 | – | 975 | – | 975 | – |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41 | – | 41 | – | 1 | – | 1 | – |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung.
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung.
Umgruppierungen zwischen verschiedenen Leveln der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Leveln der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
Siehe Anhangangabe 3 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ für detaillierte Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente und der Einstufung innerhalb der Fair-Value-Hierarchie
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Level 3 eingeordneten Finanzinstrumente:
| Entwicklung der Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo) | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Nettobuchwerte 01.01. | 33 | 23 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (–) | 2 | – 7 |
| davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten | 2 | – 7 |
| Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (–) | – 8 | – |
| Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (–) | 1 | 1 |
| Abgänge von Vermögenswerten (–) / Verbindlichkeiten (+) | – 5 | – |
| Nettobuchwerte 31.12. | 23 | 17 |
Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | 63 | – 111 |
| davon Zinsergebnis | 33 | 16 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente | 1 | – |
| davon Zinsergebnis | – | – |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | – 6 | 46 |
| davon Zinsergebnis | – 20 | – 26 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | – 155 | – 41 |
| davon Zinsergebnis | – 99 | – 87 |
Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Von den insgesamt 14 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfielen 11 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2025 erhielt der Covestro-Konzern 0,3 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 1 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die ebenso wie im Vorjahr vollständig auf die Hi-Bis GmbH entfielen.
Eine geringe Anzahl Lieferanten von Covestro nimmt im Rahmen der Verbesserung der Lieferantenbeziehungen an einem Programm zur Vorfinanzierung teil (Supplier Finance Arrangements, kurz SFA). Im Rahmen des Programms erhalten die Lieferanten die Möglichkeit, sich die der kurzfristigen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegende Rechnung vor Fälligkeit unter Einbehalt eines Abschlags auszahlen zu lassen. Für Covestro entstehen aus dem Programm keine zusätzlichen Kosten.
Solche Konstellationen könnten zu einer Änderung des Ausweises der ursprünglichen Verbindlichkeit im Konzernabschluss führen, wenn sich die dem Finanzierungsprogramm unterliegende Verbindlichkeit nach Art, Funktion und Risiko von anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterscheidet. Bei den vorliegenden Programmen führen indes die Rahmenbedingungen nicht zu Änderungen des Ausweises im Konzernabschluss, weil es weder zu einem rechtlichen Erlöschen der Verbindlichkeit noch zu einer substanziellen Modifikation der Vertragsbedingungen kommt. Daher werden die entsprechenden Beträge weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und die zugehörigen Zahlungsströme sind in der Kapitalflussrechnung dementsprechend Teil des Cashflows aus operativer Tätigkeit.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 bestehen offene Verbindlichkeiten, die Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, gegenüber 55 Lieferanten (Vorjahr: 70 Lieferanten) und betragen in Summe 81 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €) und somit ca. 4,7 % (Vorjahr: 4,4 %) der insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.729 Mio. € (Vorjahr: 2.101 Mio. €) Davon haben die zugehörigen Lieferanten bereits 70 Mio. € (Vorjahr: 85 Mio. €) erhalten.
Die Bandbreiten der Zahlungsziele der zum Stichtag offenen SFA-Verbindlichkeiten lassen sich dabei in „bis zu 60 Tage“ (zum Stichtag 3 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 8 Mio. €) (Vorjahr: zum Stichtag 5 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 11 Mio. €), „61 bis 120 Tage“ (zum Stichtag 28 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 28 Mio. €) (Vorjahr: zum Stichtag 33 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 33 Mio. €), „121 bis 180 Tage“ (zum Stichtag 20 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 43 Mio. €) (Vorjahr: zum Stichtag 30 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 47 Mio. €) und „über 180 Tage“ (zum Stichtag 3 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 2 Mio. €) (Vorjahr: zum Stichtag 2 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 2 Mio. €) gliedern. Die Bandbreiten der Zahlungsziele für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, erstrecken sich ebenfalls über 0 bis 360 Tage. Diese Verteilung spiegelt die Vielfalt unserer Lieferantenbeziehungen und Vereinbarungen wider, wobei marktübliche Zahlungsziele den Schwerpunkt bilden.
Die Veränderungen bei den Verbindlichkeiten, die Teil des Supplier Finance Arrangements sind, resultieren in erster Linie aus Zugängen aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen und der anschließenden Bezahlung. Es gab keine wesentlichen nicht zahlungswirksamen Veränderungen bei diesen Verbindlichkeiten.
Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt dabei zentral durch die Covestro AG.
Das Kapitalmanagement verfolgt eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio, das im Kern auf Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen basiert.
Covestro beabsichtigt, Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Die Ratingagentur Moody’s Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit, wie auch schon im Geschäftsjahr 2024, mit einem Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick.
Für die Steuerung des Kapitals orientiert sich Covestro dabei u. a. an von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen, wie z. B. an der Bruttofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen (angepasste Bruttofinanzverschuldung) in Relation zum EBITDA sowie Cashflow-Größen im Verhältnis zur Nettofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen.
| Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Bruttofinanzverschuldung | 3.150 | 3.112 |
| Rückstellungen für Pensionen | 269 | 148 |
| Angepasste Bruttofinanzverschuldung | 3.419 | 3.260 |
| EBITDA | 1.071 | 740 |
| Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA | 3,2x | 4,4x |
Zur Zusammensetzung der Bruttofinanzverschuldung und der Nettofinanzverschuldung siehe Erläuterungen im Konzernlagebericht zur „Nettofinanzverschuldung“
Siehe auch Erläuterungen im Konzernlagebericht „Finanzielle Steuerung“
Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlusts für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.
Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultierte nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 1 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:
| Wertberichtigungen nach Risikokategorien zum 31. Dezember | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Cluster | ||||||
| 2025 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 295 | 584 | 507 | 107 | 52 | 1.545 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | – | – | – 1 | – 1 | – 3 | – 5 |
| 2024 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 319 | 648 | 660 | 129 | 43 | 1.799 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | – | – | – 1 | – 1 | – 3 | – 5 |
Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 28 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 29 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität der Kunden sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Kreditmanagements.
Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:
| Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Wertberichtigungen zum 01.01. | – 35 | – 35 |
| Nettoneubewertung Wertberichtigungen | – 7 | – 1 |
| Ausbuchungen | 7 | 3 |
| Währungsänderungen | – | 1 |
| Wertberichtigungen zum 31.12. | – 35 | – 32 |
Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Kreditmanagement überschritten.
Forderungen in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert.
Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen im Wesentlichen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2025 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.
Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich.
Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.
Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2025 insgesamt 4,0 Mio. € betragen (Vorjahr: 5,5 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:
| Sensitivität nach Währungen - Abwertung des € | |||
|---|---|---|---|
| 2024 | 2025 | ||
| Währung | in Mio. € | Währung | in Mio. € |
| USD | 3,0 | USD | 2,5 |
| CNY | 1,3 | CNY | 0,6 |
| MXN | 0,6 | MXN | 0,2 |
| Übrige | 0,6 | Übrige | 0,7 |
| Gesamt | 5,5 | Gesamt | 4,0 |
Eine hypothetische Aufwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, würde zu ergebniswirksamen Verlusten in betragsmäßig gleicher Höhe führen.
| Sensitivität nach Währungen - Aufwertung des € | |||
|---|---|---|---|
| 2024 | 2025 | ||
| Währung | in Mio. € | Währung | in Mio. € |
| USD | – 3,0 | USD | – 2,5 |
| CNY | – 1,2 | CNY | – 0,6 |
| MXN | – 0,6 | MXN | – 0,2 |
| Übrige | – 0,6 | Übrige | – 0,7 |
| Gesamt | – 5,4 | Gesamt | – 4,0 |
Seit dem Geschäftsjahr 2025 sichert Covestro eine Teilmenge der erwarteten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung über derivative Finanzinstrumente mit einem Absicherungshorizont von zwölf Monaten ab. Die Fremdwährungspositionen aus erwarteten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes im Portfolioansatz gesteuert, wobei USD, INR und MXN die primären Risikowährungen darstellen. Die abgesicherten Grundgeschäfte umfassen hochwahrscheinliche erwartete Einkäufe und Verkäufe in Fremdwährung im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit.
Die Sicherung des Währungsrisikos erfolgt mittels Swaps, Forwards, Non-Deliverable Forwards und Non-Deliverable Swaps, die als Cash-Flow-Hedges designiert sind. Das Risiko von währungsinduzierten Schwankungen der hochwahrscheinlichen prognostizierten Verkäufe und Einkäufe werden mit den Währungsschwankungen aus den Sicherungsgeschäften exakt ausgeglichen. Es wird ein direktes Absicherungsverhältnis verwendet, d. h., die Hedge-Quote beträgt 1:1. Eine mögliche Unwirksamkeit der Absicherung könnte primär aus dem Wegfall ursprünglich geplanter Käufe oder Verkäufe resultieren.
Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert werden für das Geschäftsjahr 2025 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte1 | |
|---|---|
| 2025 | |
| in Mio. € | |
| Buchwert der Sicherungsinstrumente | |
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen) | 5 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen) | – 3 |
| Nominalwert der Sicherungsinstrumente | 610 |
| davon kurzfristig | 610 |
| davon langfristig | – |
| Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität | |
| Sicherungsinstrument | 3 |
| Gesicherte Transaktion | – 3 |
1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge Accounting für erwartete Fremdwährungspositionen erstmals im Geschäftsjahr 2025 angewendet wurde.
Die Buchwerte der Cashflow-Hedges werden im Falle eines finanziellen Vermögenswertes unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und im Falle einer finanziellen Verbindlichkeit unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Eine Überleitung der Cashflow-Hedge-Rücklage (vor Steuern) im Eigenkapital ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
| Entwicklung der Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-Hedges1 | |
|---|---|
| 2025 | |
| in Mio. € | |
| Stand 01.01. | – |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte | – 17 |
| Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung | 17 |
| Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte | – 3 |
| Stand 31.12. | – 3 |
1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge Accounting für erwartete Fremdwährungspositionen erstmals im Geschäftsjahr 2025 angewendet wurde.
Hedge Accounting wird beendet, wenn die prognostizierte Transaktion nicht mehr hochwahrscheinlich ist, die Effektivitätskriterien nicht mehr erfüllt sind oder das Sicherungsinstrument verkauft oder beendet wird. In solchen Fällen verbleiben die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge dort, bis die ursprünglich prognostizierte Transaktion die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst, es sei denn, die Transaktion wird als nicht mehr wahrscheinlich eingestuft, wodurch eine sofortige Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash-Pooling-Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2.500 Mio. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.
Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Einige der bestehenden Kreditvereinbarungen enthalten übliche, sogenannte Change-of-Control-Vereinbarungen. Soweit auf darauf basierende, formale Kündigungsrechte durch die Kreditgeber nicht verzichtet wurde, werden die entsprechenden bilanzierten Finanzverbindlichkeiten als kurzfristig dargestellt, unabhängig davon, ob grundsätzlich eine Intention zur vorzeitigen Rückzahlung besteht. Covestro verfügt über genügend finanzielle Mittel, um eventuelle kurzfristige Rückzahlungen sicherzustellen.
Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten, derivativer Finanzinstrumente sowie Darlehenszusagen unter Berücksichtigung der zuvor genannten Change-of-Control-Vereinbarungen:
| Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||||
| 31.12.2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | nach 2030 | |
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Finanzverbindlichkeiten | |||||||
| Anleihen | 1.494 | 524 | 31 | 531 | 7 | 506 | – |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 967 | 825 | 133 | 1 | 26 | – | – |
| Leasingverbindlichkeiten | 674 | 174 | 161 | 103 | 88 | 63 | 204 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | – | – | – | – | – | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.729 | 1.729 | – | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 98 | 98 | – | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 14 | 14 | – | – | – | – | – |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 21 | 10 | 2 | – | – | 9 | – |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 5 | 5 | – | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten | 3 | – | – | – | – | – | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | 3 | 3 | – | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | 14 | 13 | 1 | – | – | – | – |
| Forderungen aus Derivaten | |||||||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 29 | 29 | – | – | – | – | – |
| Forderungen aus eingebetteten Derivaten | 5 | – | – | – | – | – | 5 |
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | 5 | 5 | – | – | – | – | – |
| Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | – | – | – | – |
| Darlehenszusagen | – | 157 | 2 | – | – | – | – |
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||||
| 31.12.2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | nach 2029 | |
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Finanzverbindlichkeiten | |||||||
| Anleihen | 1.492 | 24 | 535 | 31 | 530 | 7 | 507 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 870 | 539 | 11 | 139 | 7 | 32 | 204 |
| Leasingverbindlichkeiten | 736 | 167 | 169 | 129 | 86 | 72 | 251 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41 | 40 | – | – | – | – | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.101 | 2.101 | – | – | – | – | – |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 104 | 104 | – | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 16 | 16 | – | – | – | – | – |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 24 | 12 | 2 | – | – | – | 10 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 17 | 10 | 7 | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten | 1 | – | – | – | – | – | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | – | – | – | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | – | – | – | – |
| Forderungen aus Derivaten | |||||||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten)1 | 6 | 6 | – | – | – | – | – |
| Forderungen aus eingebetteten Derivaten | 5 | – | – | – | – | – | 5 |
| Forderungen aus Devisentermingeschäften (erwartete Transaktionen)2 | – | – | – | – | – | – | – |
| Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | 7 | 6 | 1 | – | – | – | – |
| Darlehenszusagen | – | 160 | – | – | – | – | – |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung.
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung.
Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestehen Darlehenszusagen in Höhe von 159 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €), die im Wesentlichen auf die Verpflichtung der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen zu gewähren, zurückzuführen sind. Zum 31. Dezember 2025 bestehen aus diesem Sachverhalt unverändert Verpflichtungen in Höhe von 156 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann.
Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.
Zum Jahresende 2025 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 20,5 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) führen. Eine entsprechende hypothetische Senkung der Zinssätze würde zu einem Rückgang der Zinsaufwendungen in gleicher Höhe führen.
Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements.
Zusätzlich erfolgt die Sicherung des Energiepreisrisikos von Strom und Erdgas an den deutschen Standorten von Covestro für eine Teilmenge des geplanten Strom- und Erdgasbedarfs mit einem rollierenden Zeithorizont von 18 Monaten im Voraus über derivative Finanzinstrumente. Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Erdgas erfolgt auch für die Erdgaspreiskomponente im Preis für den Kauf von Kohlenmonoxid und Dampf durch die Covestro Deutschland AG. Identifizierbarkeit und Messbarkeit der Kohlenmonoxid- und Dampfrisikokomponente basieren auf der bestehenden jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom und Erdgas erfolgt mittels Fix-for-floating Swaps in Bezug auf den durchschnittlichen Day-Ahead-Preis für einen bestimmten Monat und eine gegebene Energiemenge in Megawattstunden, die im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind. Das Risiko von Schwankungen der Zahlungen, die im Rahmen einer Gruppe von mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizierten Kauftransaktionen für Strom und Erdgas auf Basis des durchschnittlichen Day-Ahead-Preises erfolgen, wird mittels Fix-for-floating Swaps, die einen Netto-Barausgleich der Zahlungen vorsehen, exakt ausgeglichen. Es wird ein direktes Absicherungsverhältnis verwendet, d. h. die Hedge-Quote beträgt 1:1. Eine mögliche Unwirksamkeit der Absicherung könnte primär aus dem Wegfall ursprünglich geplanter Käufe, was zu einem abweichenden durchschnittlichen realisierten Monatsenergiepreis aufgrund der Unterschreitung des erwarteten Bedarfs unter die gesicherte Nominalmenge führt, resultieren. Der durchschnittliche Sicherungspreis der designierten Fix-for-floating Swaps, die zum 31. Dezember 2025 gehalten wurden, betrug zur Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom 89,2 €/ MWh (Vorjahr: 93,4 €/ MWh) und in Bezug auf Erdgas 35,0 €/ MWh (Vorjahr: 41,4 €/ MWh).
Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden für das Geschäftsjahr 2024 und 2025 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Buchwert der Sicherungsinstrumente | ||
| Forderungen aus Commodity-Derivaten | 7 | – |
| Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten | – | – 14 |
| Nominalwert der Sicherungsinstrumente | 89 | 124 |
| davon kurzfristig | 72 | 106 |
| davon langfristig | 17 | 18 |
| Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität | ||
| Sicherungsinstrument | 7 | – 21 |
| Gesicherte Transaktion | – 7 | 21 |
Die Buchwerte der Cashflow-Hedges werden im Falle eines finanziellen Vermögenswerts unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und im Falle einer finanziellen Verbindlichkeit unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Eine Überleitung der Cashflow-Hedge-Rücklage (vor Steuern) im Eigenkapital ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Entwicklung der Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-Hedges | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Stand 01.01. | – | 6 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte | 7 | – 28 |
| Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte | -1 | 11 |
| Stand 31.12. | 6 | – 11 |
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Preisveränderung von ±10 % gegenüber dem durchschnittlichen Sicherungspreis der zum 31. Dezember 2025 gehaltenen Fix-for-floating Swaps simuliert. Eine Preiserhöhung um 10 % würde zu einer Steigerung der sonstigen Eigenkapitalbestandteile aus Sicherungsgeschäften von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) bei Erdgas und 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) bei Strom führen. Umgekehrt würde eine Preissenkung um 10 % eine Verringerung um 5,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) bei Erdgas bzw. 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) bei Strom zur Folge haben.
Zum Bilanzstichtag hat Covestro eingebettete Derivate aus virtuellen Stromabnahmeverträgen (Virtual Power Purchase Agreements − vPPAs) mit einem positiven beizulegenden Zeitwert nach Saldierung von 2 Mio. € (Vorjahr 5 Mio. €) bilanziert. Diese Derivate resultieren aus langfristigen Verträgen zur virtuellen Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens abgeschlossen wurden.
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Erhöhung bzw. Verminderung des zugrunde liegenden Strompreises sowie des zugrunde liegenden Produktionsvolumens in MWh um jeweils 10 % angenommen. Bei einer Erhöhung des angenommenen Strompreises um 10 % würde sich ein beizulegender Zeitwert der eingebetteten Derivate in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) ergeben. Gleiches gilt für eine Erhöhung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10 %. Bei einer Verminderung des angenommenen Strompreises um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate auf 0 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) reduzieren, bei einer Verminderung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10 % ergäbe sich eine Reduzierung auf 1 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €).
Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte bezüglich bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betrug zum Bilanzstichtag 2.288 Mio. € (Vorjahr: 1.800 Mio. €).
Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
| Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bruttobeträge der erfassten finanziellen Vermögens- werte / Verbindlichkeiten |
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte / Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden |
Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz, für die Verrechnungs- vereinbarungen bestehen |
Nettobeträge nach möglicher Saldierung | |
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| 2025 | ||||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 34 | 34 | 2 | 32 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 7 | 7 | 2 | 5 |
| 2024 | ||||
| Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 6 | 6 | 1 | 5 |
| Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 17 | 17 | 1 | 16 |
1 Bilanzierte Vermögenswerte / Verbindlichkeiten und erwartete Transaktionen