Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind juristische Personen, die der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Kontrolle oder dem maßgeblichen Einfluss der Covestro AG oder deren Tochterunternehmen unterliegen, auf die die Covestro AG oder deren Tochterunternehmen Kontrolle, gemeinschaftliche Kontrolle oder maßgeblichen Einfluss ausüben können oder die von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden.
Die Covestro AG hat am 10. Dezember 2025 den erfolgreichen Vollzug ihrer strategischen Partnerschaft mit der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften im Folgenden „XRG“), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), bekannt gegeben. Seit diesem Zeitpunkt wird die Covestro AG von XRG beherrscht. XRG ist ein Unternehmen, das von der Regierung des Emirats Abu Dhabi kontrolliert wird. Die Kontrolle über die Covestro AG wird mittelbar über die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C., Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), ausgeübt.
Unternehmen, die ebenfalls von der Regierung des Emirats Abu Dhabi beherrscht, gemeinschaftlich kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden, gelten mit Wirkung ab dem 10. Dezember 2025 als nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24. Die Covestro AG nimmt für diese Unternehmen die Angabeerleichterungen gemäß IAS 24.25 ff. in Anspruch.
Im Dezember 2025 führte die Covestro AG eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1,17 Mrd. € durch. In diesem Zusammenhang wurden 18.900.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ausschließlich an die ADNOC International Germany Holding AG, München, ein nahestehendes Unternehmen, ausgegeben. Der Ausgabepreis betrug 62,00 € je Aktie.
Im Rahmen der Investitionsvereinbarung wurde Covestro eine Zusage der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C., zur Bereitstellung oder Organisation finanzieller Mittel zur Refinanzierung bestehender Kreditlinien oder sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten der Covestro Group erteilt, sofern diese infolge von Change-of-Control-Klauseln fällig werden. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen oder günstigeren Konditionen als die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen, wobei für Covestro keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme besteht.
Die zum 31. Dezember 2025 bestehenden ausstehenden Salden gegenüber Unternehmen, die der Regierung des Emirats Abu Dhabi nahestehen, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
| Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24.25 ff. | ||
|---|---|---|
| 31.12.2025 | ||
| Forderungen | Verbindlichkeiten | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Der Regierung des Emirats Abu Dhabi nahestehende Unternehmen | 2 | 40 |
Die im Zeitraum vom 10. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erbrachten und empfangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber diesen Unternehmen sind in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben.
| Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24.25 ff. | ||
|---|---|---|
| 10.12.2025 - 31.12.2025 | ||
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
Empfangene Lieferungen und Leistungen | |
| in Mio. € | in Mio. € | |
| Der Regierung des Emirats Abu Dhabi nahestehende Unternehmen | 1 | 27 |
Die übrigen, bereits vor dem Kontrollwechsel bestehenden Angaben zu nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für das gesamte Geschäftsjahr 2025 unverändert fort.
| Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2025 | |||
| Forderungen | Verbindlichkeiten | Forderungen | Verbindlichkeiten | |
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
– | 3 | 3 | 6 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Methode | 7 | 5 | 4 | 3 |
| Versorgungspläne | 64 | – | 64 | – |
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.
Die Forderungen gegen Versorgungspläne (ohne Zinsen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 64 Mio. € zum 31. Dezember 2025 (Vorjahr: 64 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.
| Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |||
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
Empfangene Lieferungen und Leistungen | |
| in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
44 | 68 | 38 | 64 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Methode | 25 | 755 | 12 | 658 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 14.171 Tsd. € (Vorjahr: 15.932 Tsd. €); darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.378 Tsd. € (Vorjahr: 2.523 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
| Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS) | ||
|---|---|---|
| 2024 | 2025 | |
| in Tsd. € | in Tsd. € | |
| Summe der kurzfristigen Vergütung | 7.410 | 6.320 |
| Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) | 7.046 | 6.359 |
| Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | 1.476 | 1.492 |
| Gesamtvergütung (nach IFRS) | 15.932 | 14.171 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 8.220 Tsd. € (Vorjahr: 8.826 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2025 gewährten langfristigen Vergütung („Prisma“) des Vorstands beträgt 4.278 Tsd. € (Vorjahr: 3.939 Tsd. €).
Sucheta Govils Amtszeit im Vorstand endete zum 31. Juli 2025. Für den Anteil der im Jahr 2026 an Sucheta Govil zu zahlenden Karenzentschädigung in Höhe von 382 Tsd. € wurde eine Verbindlichkeit in entsprechender Höhe erfasst.
Für die im Geschäftsjahr 2025 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige variable Barvergütung 15.368 Tsd. € (kurz- und langfristige variable Barvergütung im Vorjahr: 13.038 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 7.199 Tsd. € (Vorjahr: 7.960 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 5.221 Tsd. € (Vorjahr: 2.699 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 11.976 Tsd. € (Vorjahr: 11.727 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 653 Tsd. € (Vorjahr: 671 Tsd. €). Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.890 Tsd. € (Vorjahr: 2.258 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.442 Tsd. € (Vorjahr: 1.108 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2025 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.