Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Für die Angaben gemäß ESRS 2.21–⁠ ⁠23 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ und sind dort entsprechend gekennzeichnet.

Für weitere Informationen siehe „Erklärung zur Unternehmensführung“

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Die operative Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten fortlaufend über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied.

Der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) als zentrales Gremium hat das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeitstransformation zu erarbeiten, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu identifizieren sowie das Innovationsportfolio-Management für relevante interne Stakeholder wahrzunehmen. Das Gremium setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen und tagt viermal im Jahr. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, ist für die Organisation und Leitung des Gremiums verantwortlich und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden.

Die Unternehmensfunktion GIS erarbeitet, neben der geschäftsnahen Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten rund um die Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Digitalisierung, die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. GIS koordiniert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung.

Des Weiteren unterstützt GIS in der Kommunikation mit externen Stakeholdern wie Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit und bei der Vertretung der Interessen von Covestro in diesen Bereichen.

Der Aufsichtsrat und insbesondere sein Nachhaltigkeitsausschuss werden vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit unterrichtet. Diese Berichterstattung stellt sicher, dass der Aufsichtsrat seiner zugewiesenen Rolle und Verantwortung auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen nachkommen kann.

Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats“

Für weitere Informationen siehe „Erklärung zur Unternehmensführung“

Die Entscheidungen des Vorstands zielen darauf ab, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Unternehmensziele zu erreichen. Zu diesem Zweck werden Purpose, Vision, Mission und Strategie verabschiedet. Der Vorstand ist zudem für die Freigabe aller Transaktionen verantwortlich, die den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten oder von strategischer Bedeutung sind, einschließlich Entscheidungen über Investitionen, Akquisitionen und Desinvestitionen. In diesem Kontext beschäftigt sich der Vorstand anlassbezogen mit spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den zugehörigen Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen. Bei der Abwägung solcher Transaktionen werden nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt. So ist bspw. das Steuerungssystem bereits durch ausgewählte ESG-Kriterien an Nachhaltigkeit und insbesondere an Auswirkungen in Verbindung mit Treibhausgasemissionen ausgerichtet.

Im Geschäftsjahr 2025 wurden an unserer Konzernstrategie „Sustainable Future“ entscheidende Anpassungen vorgenommen. Dabei berücksichtigte der Vorstand zum einen die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit unserer Vision stehen, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und Netto-Null Emissionen zu erreichen. Zum anderen ist neben einer starken Unternehmenskultur und einer zukunftsfähigen Belegschaft nunmehr auch Innovation als wesentlicher Wegbereiter verankert.

Das konzernweite Risikomanagement ist ebenfalls darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Strategie und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen abzusichern. Das dort betrachtete Risikoportfolio ist mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und den damit verbundenen finanziellen Risiken und Chancen verknüpft.

Alle Entscheidungen erfolgen unter der Prämisse, dass wir geltende Gesetze einhalten und zu unseren Selbstverpflichtungen − auch im Zusammenhang mit Industrievereinbarungen − stehen. Vor diesem Hintergrund werden beim Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen keine Kompromisse eingegangen.

Der Vorstand wurde im Rahmen seiner Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über alle im Konzernnachhaltigkeitsbericht aufgeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr⁠ ⁠2025 zum einen über die Entwicklungen in der europäischen sowie nationalen Regulatorik und deren mögliche Auswirkungen auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht informiert und zum anderen über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Kenntnis gesetzt.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Im Einklang mit unserer Strategie und Vision haben wir eine Nachhaltigkeitskomponente sowohl in der kurzfristigen als auch der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand und die Arbeitnehmer verankert.

Kurzfristige variable Vergütung

Die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI) erfolgt für das Geschäftsjahr⁠ ⁠2025 auf Basis der Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Dadurch ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden. Für das Kriterium „Nachhaltigkeit“ sind die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope⁠ ⁠1 und 2 aller umweltrelevanten Standorte maßgeblich. Die Nachhaltigkeitskomponente ist Bestandteil der zu 50⁠ ⁠% gewichteten mittelfristigen Komponente der kurzfristigen variablen Vergütung und hat hierin einen Anteil von 25⁠ ⁠%, was in einem Gesamtanteil von 12,5⁠ ⁠% resultiert. Die Zielsetzung dafür ist abgeleitet aus dem Ziel, bis zum Jahr⁠ ⁠2035 operativ klimaneutral zu werden, also die eigenen Emissionen (Scope⁠ ⁠1) und solche aus fremden Energiequellen (Scope⁠ ⁠2) auf netto null abzusenken.

Für weitere Informationen siehe „ESRS E1: Klimawandel“

Langfristige variable Vergütung

Das Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI) hat bis zur Tranche 2024 –⁠ ⁠2027 die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* über einen Zeitraum von vier Jahren berücksichtigt. Aufgrund des Übernahmeangebots von der ADNOC International Germany Holding AG wurden die aktienbezogenen Kennzahlen für die Performance-Periode 2025–⁠ ⁠2028 durch den „Covestro Value Added“ ersetzt, einen finanziellen Leistungsindikator, der misst, ob das Unternehmen eine Rendite erzielt, die die Kapitalkosten übersteigt. Seit dem Geschäftsjahr⁠ ⁠2021 enthält der LTI-Plan zudem eine Nachhaltigkeitskomponente. Die Zielsetzung für die Nachhaltigkeitskomponente ist ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope⁠ ⁠1 und Scope⁠ ⁠2 und wird seit dem Jahr⁠ ⁠2022 abgeleitet aus dem Ziel der operativen Klimaneutralität bis zum Jahr⁠ ⁠2035. Der LTI-Plan findet für die Mitglieder des Vorstands sowie Führungskräfte von Covestro Anwendung. Die Gewichtung der Nachhaltigkeitskomponente wurde bei Einführung auf 25⁠ ⁠% festgelegt. Im Jahr⁠ ⁠2024 wurden zwei Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich „Soziales“ hinzugefügt: die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenumfrage und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf die Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit. Jedes Nachhaltigkeitskriterium, inkl. des Emissionskriteriums, wird dabei mit 10⁠ ⁠% gewichtet, resultierend in einem Gesamtanteil der Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von 30⁠ ⁠%.

Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung an der Vergütung

Für das Kriterium „Nachhaltigkeit“ bei der kurzfristigen variablen Vergütung, das auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen beruht, lässt sich für das Geschäftsjahr 2025 kein Anteil errechnen, da die erforderlichen Mindestwerte für die relevanten Kennzahlen nicht erreicht wurden und daher keine kurzfristige variable Vergütung ausgezahlt wird. Bei der Auszahlung der „Prisma“-Tranche 2022–⁠ ⁠2025 entsteht ein Anteil von 28⁠ ⁠% an der Gesamtauszahlung aufgrund des klimabezogenen Nachhaltigkeitskriteriums. Insgesamt ergeben sich somit die nachstehenden Anteile auf Basis von klimabezogenen Erwägungen an der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Jahr 2025.

Anteil der Vergütung mit Bezug zu Treibhausgasreduktionszielen im Berichtsjahr1
Dr. Markus Steilemann (Vorstands-vorsitzender) Christian Baier (Vorstand für Finanzen)2 Monique Buch (Vorständin für Vertrieb und Marketing)2 Dr. Thorsten Dreier (Vorstand für Technologie und Arbeits-direktor)2
Anteil der Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, in % 18,4 0,0 0,0 6,5

1 Eine analoge Berechnung für Frau Sucheta Govil (Vorständin für Vertrieb und Marketing bis Juli 2025) führte zu einem Anteil in Höhe von 18,5⁠ ⁠%.

2 Aufgrund ihrer Berufung in den Vorstand in den Jahren 2023 bzw. 2025 hatten Christian Baier und Monique Buch keinen Anspruch aus der „Prisma“-Tranche 2022−2025. Dr.⁠ ⁠Thorsten Dreier hatte einen niedrigeren Anspruch aus dieser Tranche aufgrund seiner Berufung in den Vorstand im Jahr 2023.

Die Vorstandsvergütung wird gemäß §⁠ ⁠87 Abs.⁠ ⁠1 Aktiengesetz (AktG) vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Personalausschuss unterstützt, indem dieser Empfehlungen zum Vorstandsvergütungssystem vorlegt, über die der Aufsichtsrat berät und beschließt. Der Personalausschuss bereitet des Weiteren die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems sowie der Vergütungshöhe der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Sofern Bedarf besteht, empfiehlt er dem Aufsichtsrat, Änderungen am Vergütungssystem vorzunehmen.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss einer ordentlichen Hauptversammlung gebilligt wird. Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausschließlich eine Festvergütung.

Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht der Covestro⁠ ⁠AG ausführlich beschrieben.

Für weitere Informationen siehe „Vergütungsbericht“

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für die Angaben gemäß ESRS 2.34 und ESRS 2.36 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich im Abschnitt „Konzernweites Chancen- und Risikomanagement“ und sind dort entsprechend gekennzeichnet.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Um unsere Ausrichtung als nachhaltig operierendes Unternehmen zu unterstreichen, beziehen wir klar Stellung zu wichtigen Themen und verpflichten uns in unseren Selbstverpflichtungen zur Einhaltung von Standards. Unsere Selbstverpflichtungen werden anhand von interner und/oder externer Expertise erstellt und vom zuständigen Vorstandsmitglied freigegeben. Durch die Möglichkeit zum Download machen wir unsere Selbstverpflichtungen allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen relevanten Parteien zugänglich. Wir überprüfen sie regelmäßig und entwickeln den Inhalt kontinuierlich weiter. Eine Übersicht über unsere aktuellen Selbstverpflichtungen befindet sich auf unserer Website.

Gemäß ESRS 2.30 - 33 legen wir eine Übersicht über die in unserem Nachhaltigkeitsbericht bereitgestellten Informationen zum Sorgfaltspflichtverfahren vor. Unser Ziel ist es, ein klares Verständnis für unser Vorgehen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu vermitteln. Die folgende Tabelle dient als Navigationshilfe und⁠ ⁠zeigt, wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte dieses Verfahrens in unserem Bericht zu finden ist.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze im Konzernnachhaltigsbericht
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell • Governance – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
• Governance – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
• Governance – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
• ESRS E1: Klimawandel – Strategie
• ESRS E2: Umweltverschmutzung – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – Konzepte und Maßnahmen
• Nachhaltige Lösungen – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Strategie, Konzepte und Maßnahmen
• ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Strategie
• ESRS G1: Unternehmensführung – Konzepte und Maßnahmen
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht • Governance – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
• Strategie – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
• Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen – Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen – Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
• Nachhaltige Lösungen – Auswirkungen, Risiken und Chancen
• ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Strategie
• ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Strategie
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze im Konzernnachhaltigsbericht
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen • ESRS E1: Klimawandel – Unser Übergangsplan für den Klimaschutz, Konzepte und Maßnahmen,
• ESRS E2: Umweltverschmutzung – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
• ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte und Maßnahmen
• ESRS G1: Unternehmensführung – Konzepte und Maßnahmen
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation • ESRS E1: Klimawandel – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS E2: Umweltverschmutzung – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen; Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen; Ziele, Kennzahlen
• ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen
• ESRS G1: Unternehmensführung – Konzepte und Maßnahmen

  1. STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.