Unser Konzernnachhaltigkeitsbericht stellt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von Covestro, unterteilt in die Kategorien „Umweltbelange“, „Sozialbelange“ und „Governance-Belange“, dar. Ergänzt werden diese Angaben durch die in diesem Abschnitt aufgeführten allgemeinen Informationen zu unserer Berichterstattung. Über unternehmensspezifische Themen berichten wir in den jeweiligen Kategorien.

Die strategische Partnerschaft zwischen Covestro und XRG hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht, da Covestro seine unternehmerische Eigenständigkeit, Corporate-Governance-Standards und die Fortsetzung der „Sustainable Future“-Strategie beibehält.

Für weitere Informationen siehe „Wesentliche Ereignisse“

Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht grundsätzlich dem in der Finanzberichterstattung angewandten Konsolidierungskreis. Die im Rahmen der Übernahme der Pontacol AG, Schmitten FR (Schweiz), akquirierten Gesellschaften werden aufgrund ihrer fehlenden Wesentlichkeit differenziert berücksichtigt. Die Daten dieser Gesellschaften fließen grundsätzlich nicht in die Berechnung der Kennzahlen ein, da ihr Einfluss für das Berichtsjahr unwesentlich ist. Die Nicht-Berücksichtigung dieser Kennzahlen wird in den jeweiligen Offenlegungen durch Fußnoten transparent gemacht. Lediglich in der Kategorie „Sozialbelange“ werden einzelne strukturbezogene Informationen, insbesondere Mitarbeitendenzahlen, vollständig einbezogen. Qualitative Aspekte der akquirierten Gesellschaften wurden individuell gewürdigt und sind in den entsprechenden Kapiteln erläutert.

Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, sofern dazu wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden.

Im Berichtsjahr bestanden keine strukturellen Faktoren, die die Vergleichbarkeit der dargestellten Kennzahlen einschränken. Soweit spezifische Umstände die Vergleichbarkeit einzelner Kennzahlen wesentlich beeinflussen, erfolgt eine gesonderte Erläuterung im jeweiligen Kapitel.

Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in einer entsprechenden Tabelle dargestellt.

Das Unternehmen berichtet grundsätzlich übereinstimmend mit den in ESRS 1.77 definierten Zeithorizonten. Im Falle von Abweichungen werden diese im jeweiligen Kapitel beschrieben.

Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in den Kapiteln der Kategorien Umweltbelange, Sozialbelange und Governance-Belange eingangs aufgeführt und etwaige zugehörige Konzepte, Maßnahmen und Ziele aufgelistet. In den Texten der Kapitel sind die Konzepte, Maßnahmen und Ziele zur besseren Auffindbarkeit farbig hervorgehoben.

Covestro hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen.

Bei Covestro legen wir großen Wert darauf, dass die von uns berichteten Kennzahlen nach standardisierten und – sofern verfügbar – etablierten Methoden ermittelt werden. Dies gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard und ermöglicht die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Die Ausgestaltung und Komplexität der im Konzernnachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen erfordert in einigen Fällen die Einbeziehung von Schätzungen und Annahmen. Diese können sich im Laufe der Zeit ändern und somit die ausgewiesenen Kennzahlen beeinflussen. Die spezifische Methodik zur Ermittlung unserer Kennzahlen wird in den jeweiligen Kapiteln detailliert erläutert. Unser Ziel ist es, die Genauigkeit der berichteten Kennzahlen kontinuierlich zu verbessern, soweit es die Rahmenbedingungen erlauben.

Bezogen auf unsere Scope-3-Emissionen ist insbesondere die Methodik zur Berechnung der Kategorie „Entsorgung verkaufter Produkte“ in Bezug auf die zu betrachtenden möglichen Entsorgungsmethoden für unsere Produkte mit höheren Unsicherheiten behaftet als die Berechnung anderer Kennzahlen. Die Anteile der Abfallbehandlungsmethoden pro Region basieren auf externen Studiendaten, die zum jetzigen Zeitpunkt die bestmögliche Schätzung darstellen.

Der Begriff „Klimaneutralität“ bzw. „klimaneutral“ wird in diesem Konzernnachhaltigkeitsbericht nahezu ausschließlich im Kontext unserer Konzernstrategie „Sustainable Future“ verwendet. In diesem Zusammenhang verstehen wir Klimaneutralität als die Erreichung unserer Klimaziele, die im Einklang mit der Definition von Netto-Null-Zielen gemäß den ESRS (Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772) festgelegt wurden. Diese setzt eine nahezu vollständige Reduktion der Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (ca. 90–⁠ ⁠95⁠ ⁠%) in Einklang mit 1,5 °C-Pfaden sowie die dauerhafte Neutralisierung unvermeidbarer Restemissionen durch CO₂-Entnahme voraus.

Wir kommen den ESRS-Angabepflichten zum Teil durch die Verwendung von Verweisen nach. Diese Verweise, die in den einzelnen Abschnitten des Konzernnachhaltigkeitsberichts platziert sind, führen zu weiterführenden Informationen im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts.

Für weitere Informationen siehe „ESRS-Verweise“

Keine der im Konzernnachhaltigkeitsbericht enthaltenen Kennzahlen wurden durch einen Prüfer validiert, der nicht den gesamten Nachhaltigkeitsbericht geprüft hat.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§⁠ ⁠315b, 315c i.⁠ ⁠V.⁠ ⁠m. 289c bis 289e⁠ ⁠HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Covestro hat nicht von der Erleichterung des §⁠ ⁠289e⁠ ⁠HGB Gebrauch gemacht.

Die Beschreibung unseres Geschäftsmodells ist im Kapitel „Unternehmensprofil“ enthalten.

Für weitere Informationen siehe „Unternehmensprofil“

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als Rahmenwerk zugrunde gelegt.

Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung wurden mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der in ESRS 1 AR16 genannten (Unter- bzw. Unter-Unter-)Themen identifiziert. Es wurden jene Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und deren finanzielle Auswirkungen, d.⁠ ⁠h. Risiken oder Chancen, als wesentlich bewertet wurden. Die Wesentlichkeit bestimmte sich dabei durch eine Bewertung von mehr als 3,5 auf einer Skala von 1 bis 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind.

Für die Covestro⁠ ⁠AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht gemäß §§⁠ ⁠289c bis 289e⁠ ⁠HGB abgegeben werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB)
Wesentliche Themen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Relevanter Aspekt gemäß der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht
Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft – Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S1: Arbeitskräfte des
Unternehmens
Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette – Gesundheitsschutz und Sicherheit Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S2: Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen,
ESRS E2: Umweltverschmutzung
Besonders besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen,
ESRS E2: Umweltverschmutzung
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Umweltbelange, Sozialbelange Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen,
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)
Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS G1: Unternehmensführung
Zusammenfassung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte von Covestro unter Anwendung der ESRS
Nachhaltigkeitsaspekt Wesentlichkeitsanalyse Verortung in der Wertschöpfungskette
Thema Unterthema Unter-Unterthema Auswirkung auf Umwelt und Mensch Finanzielle Auswirkung vorgelagert eigene Geschäfts-
tätigkeit
nachgelagert Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht
Umweltbelange
ESRS E1:
Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel x x „ESRS E1:
Klimawandel“
Klimaschutz x x x x
Energie x x
ESRS E2:
Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung x x x „ESRS E2:
Umweltverschmutzung“
Wasserverschmutzung x x x x
Bodenverschmutzung x x
Besorgniserregende Stoffe x x x x
Besonders besorgniserregende Stoffe x x x x
Mikroplastik x x
ESRS E3:
Wasser- und Meeresressourcen
Wasser Wasserentnahme x x x x „ESRS E3:
Wasser- und Meeresressourcen“
ESRS E4:
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Klimawandel x x x „ESRS E4:
Biologische Vielfalt und Ökosysteme“
Umweltverschmutzung x x x x
ESRS E5:
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung x x x x „ESRS E5:
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen x x x
Abfälle x x
Unternehmens-
spezifische Aspekte
Nachhaltige Lösungen x x „Nachhaltige Lösungen“
Sozialbelange
ESRS S1:
Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung x x „ESRS S1:
Arbeitskräfte des Unternehmens“
Gesundheitsschutz und Sicherheit x x x
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für alle
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit x x
Vielfalt x x
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x x
Zwangsarbeit x x
ESRS S2:
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit x x x x „ESRS S2:
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x x
Zwangsarbeit x x
Governance-Belange
ESRS G1:
Unternehmensführung
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) x x x x „ESRS G1:
Unternehmensführung“
Unternehmenskultur x x