| Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ | |||||||
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| Art | Beschreibung | Zeithorizont1 | Verortung2 | Finanzielle Auswirkung | Konzepte | Maßnahmen | Ziele |
| Arbeitsbedingungen – Gesundheitsschutz und Sicherheit | |||||||
| Auswirkung (potenziell negativ) | Jeder Einzelne hat ein Recht auf den höchsten zu erreichenden Standard an körperlicher und geistiger Gesundheit. Covestro kann zu potenziell negativen Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beitragen oder damit verbunden sein, wenn an einem Kunden- oder Lieferantenstandort mangelhafte Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorliegen. Beispiele hierfür sind: fehlende Dokumentation von Sicherheitsschulungen, unkontrollierte Lärmemissionen, fehlende Ausschüsse zu Arbeitsschutz und Gesundheit, mangelnde Überprüfung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie nicht vorhandene Gesundheitsbeauftragte | K, M | 1, 3 | Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Transport & Logistiksicherheit | Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Schulungen, Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, Bewertung von Transportrisiken |
Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen | |
| Auswirkung (potenziell negativ) | In der nachgelagerten Wertschöpfungskette von Covestro verwenden direkte Kunden Produkte von Covestro als Rohstoffe, die gefährliche Chemikalien enthalten. Durch diese Szenarien trägt Covestro zu einer potenziell negativen Auswirkung auf die persönliche Sicherheit der Arbeitskräfte bei, wenn es zu unbeabsichtigter Exposition oder Freisetzungen kommt. Eine negative gesundheitliche Auswirkung tritt ein, wenn die von Covestro bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Informationen von den direkten Kunden nicht beachtet werden oder Sicherheitsdatenblätter fehlen. | K, M | 3 | Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktver-antwortung | Risikobewertungen; Informationen; Produktbeobachtung | ||
| Risiko | Aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler unserer Produkte verursacht wurden, einschließlich unzureichender Gebrauchsanweisungen oder Schutzmaßnahmen, kann es zu Produkthaftungsansprüchen kommen. | M, L | 3 | Finanzlage, Ertragslage | Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktver-antwortung | Risikobewertungen, Informationen, Produkt-beobachtung | |
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Kinderarbeit | |||||||
| Auswirkung (potenziell negativ) | Mütter und Kinder haben ein Recht auf besondere Fürsorge und Unterstützung, Wobei alle Kinder Anspruch auf gleichen sozialen Schutz haben, unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren sind. Covestro könnte zu einer potenziell negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette beitragen, wenn Kinderarbeit (Personen unter 15 Jahren) in Zulieferbetrieben eingesetzt würden. Solche Fälle umfassen: fehlende Dokumentation zur Altersverifizierung, Überstunden, gefährliche Arbeit und Nachtarbeit, Konflikte mit der Schulpflicht, kombinierte Arbeitszeiten von über 10 Stunden pro Tag (einschließlich Transport zu Arbeit und Schule und zurück, Schulbesuch, Arbeit) sowie ein geringes Einkommen der Eltern. | K, M, L | 1 | Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten | Lieferanten-Risikoanalysen Lieferantenbewertungen |
Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen | |
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Zwangsarbeit | |||||||
| Auswirkung (potenziell negativ) | Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Covestro könnte zu einer potenziell negativen Auswirkung auf die Menschenrechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette beitragen, wenn an den Standorten der Zulieferer Zwangsarbeit eingesetzt würde. Beispiele für Zwangsarbeit umfassen unfreiwillige Überstunden, eingeschränkte Bewegungsfreiheit durch Unterbringung am Arbeitsort und Arbeitsverträge in Sprachen, die Arbeitskräfte nicht verstehen können. | K, M, L | 1 | Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten | Lieferanten-Risikoanalysen Lieferantenbewertungen |
Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen | |
| Auswirkung (potenziell negativ) | Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, etwa durch den Einsatz von Sicherheitskräften. Covestro ist mit einer potenziell negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Vorfälle an den Standorten der Zulieferer auftreten. Solche Fälle umfassen: fehlende Anweisung oder Kontrolle von Sicherheitskräften, die Unternehmensprojekte schützen, eine vorsätzliche Behandlung, die sehr schweres und grausames Leiden verursacht, oder eine schwerwiegende Behandlung, die tatsächliche körperliche oder psychische Schäden verursacht. | K, M, L | 1 | Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten | Lieferanten-Risikoanalysen Lieferantenbewertungen |
Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen | |
1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L)
2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3)
Für weitere Informationen siehe „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“
Für weitere Informationen siehe „Strategie – Interessen und Standpunkte der Interessenträger“
Wesentliche potenziell negative Auswirkungen durch Tätigkeiten von Covestro können sich auf Arbeitskräfte der vorgelagerten und / oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erstrecken. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte an den Standorten unserer Lieferanten. Auch betrachten wir Arbeitskräfte von durch Covestro beauftragten Selbstständigen (Kontraktoren) auf unseren Werksgeländen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte im Bereich Transport und Logistik sowie Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden.
In Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit entwickelt Covestro sein Verständnis für die potenzielle Gefährdung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stetig weiter. Da das Risiko für Verletzungsereignisse im Produktionsumfeld naturgemäß höher ist als im Verwaltungsumfeld, liegt ein besonderes Augenmerk auf den schutzbedürftigen Gruppen, die im Produktionsumfeld mit Chemikalien und Maschinen arbeiten. Darüber hinaus wurden keine Tätigkeiten oder Gruppen von Arbeitskräften identifiziert, die signifikanten Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind.
Stärker gefährdete Personengruppen in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit sind Minderjährige und geringer qualifizierte Arbeitskräfte.
Uns liegen keine Informationen vor, die dafür sprechen, dass mögliche Auswirkungen systematischer Natur sein könnten. In diesem Zusammenhang analysieren wir auch die Rückmeldungen, die wir ggf. über unseren Beschwerdemechanismus erhalten.
Für weitere Informationen siehe „ESRS G1: Unternehmensführung“ – Konzepte und Maßnahmen, Beschwerdemechanismus und Untersuchungen
Mit den im Folgenden in diesem Kapitel beschriebenen Konzepten und Maßnahmen adressieren wir die identifizierten wesentlichen und potenziell negativen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; eine darüber hinausgehende Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell erfolgt daher nicht.
Covestro verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Die in der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte enthaltenen Grundsätze erstrecken sich auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Für weitere Informationen siehe „ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Konzepte und Maßnahmen“
Der Einkauf ist dafür verantwortlich, die Lieferanten so auszuwählen und zu lenken, dass diese in Übereinstimmung mit den Covestro-Standards agieren, bspw. hinsichtlich Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kreislaufwirtschaft, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Produktsicherheit, Transparenz und Umweltschutz.
Diese Standards sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der im Vorjahr und nach Genehmigung durch den Chief Procurement Officer (CPO) veröffentlicht wurde. Der Verhaltenskodex bleibt für bestehende und neue Lieferanten verbindlich und ist weiterhin in 13 Sprachen online verfügbar. Er basiert auf den Prinzipien des „UN Global Compact“ sowie unserer kontinuierlichen Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und adressiert explizit kritische Themen wie Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit. In neuen und erneuerten Lieferverträgen sind spezielle Klauseln enthalten, die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen verpflichten und Covestro das Recht einräumen, deren Einhaltung zu überprüfen. Alle Lieferanten müssen dem Verhaltenskodex grundsätzlich zustimmen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren; darüber hinaus erwarten wir unverändert, dass sie diese Grundsätze auch in ihrer vorgelagerten Lieferkette implementieren.
Covestro ist Mitglied von „Together for Sustainability“ (TfS), Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel, die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Durch die Übernahme der Kriterien der TfS-Initiative in den Verhaltenskodex für Lieferanten werden gute Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsabläufe in der Lieferkette gefördert und ein umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten unserer Lieferanten unterstützt.
Für weitere Informationen siehe:
www.covestro.com/de/company/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct
Zwei Mitglieder der Unternehmensfunktion Group Procurement unterstützen die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office). Zusätzlich ist unser CPO Risikoverantwortlicher im konzernweiten Risikomanagement für die einkaufsbezogenen Themen. Der Einkauf trägt u. a. die Verantwortung für die Identifizierung und Bewertung der Risiken in der vorgelagerten Lieferkette sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Es werden zahlreiche Maßnahmen gegenüber den Lieferanten ergriffen, die die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette unterstützen.
Im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung führt Covestro jährlich Lieferanten-Risikoanalysen durch. Die Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten; Covestro betrachtet bei konkreten Vorwürfen aber auch die vorgeschaltete Lieferkette. Dabei priorisieren wir menschenrechtliche Risiken – basierend auf externen Quellen – anhand einer Kombination aus Länder- und Industrie- bzw. Sektorrisiken.
Im Berichtsjahr wurden unsere Einkaufsmanager gezielt darin geschult, wie sie potenziell risikobehaftete Lieferanten eingehender analysieren können. Auf Grundlage der Analyseergebnisse haben wir potenziellen Risikolieferanten Umfragen zugesandt, um spezifische Verbesserungsbereiche zu identifizieren und auf erforderliche Maßnahmen hinzuweisen. Diese Informationen werden systematisch in unserem System dokumentiert, um eine effektive Nachverfolgung und Verwaltung sicherzustellen.
In unserer Lieferkette haben wir ausgehend von unserer Analyse keine Anzeichen von Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Die Schwerpunkte, die wir bei unseren direkten Lieferanten identifiziert haben, beziehen sich in erster Linie auf Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf die in der Lieferkette tätigen Arbeitskräfte.
Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort an. Daneben arbeiten TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) bei Audits für Logistikdienstleister zusammen. Cefic nutzt das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability). Die dabei von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt.
Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf externen Quellen.
Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich), (EcoVadis). Sie bewertet das Geschäftsgebaren von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung.
Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Die Durchführung der Audits erfolgt themenabhängig teilweise unter Einbezug von Arbeitskräften unterschiedlicher Abteilungen. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste.
Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann.
Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den CTO berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele.
Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft, z. B. durch zukünftige Lieferantenbewertungen.
Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Arbeitnehmer im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Schulungen zu Nachhaltigkeit sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden unsere Arbeitnehmer auch im Jahr 2025 dafür sensibilisiert. Im Berichtsjahr haben funktionsweite Schulungen zum Thema Menschenrechte stattgefunden. In diesen wurden den Arbeitnehmern der Unternehmensfunktion Group Procurement Grundlagen zum Thema Menschenrechte sowie unser Menschenrechtsmanagementansatz vermittelt und die Risikoanalyse direkter Lieferanten inkl. deren Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen erläutert. Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. jedes Jahr regelmäßige Schulungen und Trainings organisiert. Die „TfS Academy“, eine Wissensplattform für Arbeitnehmer im Einkauf und deren Lieferanten, bietet Zugang zu einer Vielzahl von Kursen in mehreren Sprachen an.
Für weitere Informationen siehe: www.tfs-initiative.com
Lieferanten, bei denen ein konkretes oder potenzielles Menschenrechtsrisiko festgestellt wurde, wurden weitere Maßnahmen definiert. Dazu gehören gezielte Schulungen zu Menschenrechten für Lieferanten, vertragliche Verpflichtungen und Onlinebewertungen oder Audits vor Ort. Des Weiteren können Lieferantendialoge erfolgen. Grundlage für diese Dialoge bildet ein Gesprächsleitfaden, der Fragen zu allen wesentlichen Themen enthält. Abhängig von der Fragestellung werden Arbeitskräfte aus unterschiedlichen Abteilungen des Lieferanten einbezogen. Die Maßnahmen wurden in einem Handbuch für Lieferantenmanager veröffentlicht und zusammen mit anderen Unterstützungsmaterialien diesen Arbeitskräften zur Verfügung gestellt.
Mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die an unseren Standorten arbeiten, begegnen wir mit Strategien und Konzepten, die in unserer Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz definiert sind. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen leiten wir aus dem kontinuierlichen Monitoring von Unfallraten und aus Ursache-Wirkungs-Analysen ab.
Für weitere Informationen siehe „ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit“
Für weitere Informationen siehe „ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit“
Mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Bereich Transport, Umschlag und Lagerung von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten adressieren wir durch Konzepte und Maßnahmen, die wir unter „Transport & Logistiksicherheit“ zusammenfassen. Die Konzernrichtlinie Transport & Logistiksicherheit definiert hierbei die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für einen sicheren Transport- und Logistikbetrieb. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Zu den wesentlichen Maßnahmen, um negativen Auswirkungen zu begegnen, zählen die Logistikdienstleisterauswahl anhand von Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, die Bewertung von Transportrisiken und das Risikomanagement. Ebenfalls relevant sind Maßnahmen aus dem HSEQ-Managementsystem wie das Monitoring von Unfallraten und Ursache-Wirkungs-Analysen. Diese Maßnahmen folgen dem im Kapitel ESRS S1 beschriebenen PDCA-Zyklus, durch den eine kontinuierliche Verbesserung durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen sichergestellt wird.
Für weitere Informationen siehe „ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens – Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit“
Wir haben eine wesentliche Auswirkung auf Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert, nämlich die potenziell negative Auswirkung möglicherweise mangelhafter Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden. Covestro hat eingeschränkte Interaktionen mit den Arbeitskräften an Kundenstandorten und keinen Zugang zu Daten über gesundheits- und sicherheitsrelevante Vorfälle von den Kunden. Abgesehen von technischer Beratungsunterstützung in Bezug auf unsere Produkte, die auf Anfrage der Kunden an deren Produktionsstandorten in Anwesenheit ihrer Arbeitskräfte durchgeführt werden können, finden die meisten unserer Interaktionen mit Kunden über deren Einkaufs-, Technologieentwicklungs- und / oder Nachhaltigkeitsabteilungen statt.
Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitskräfte − nicht nur in unseren eigenen Betrieben, sondern auch entlang unserer Wertschöpfungskette − sind für Covestro von höchster Bedeutung. Wir tragen indirekt zu einem guten Gesundheits- und Sicherheitsstandard der Arbeitskräfte an Kundenstandorten durch unsere strengen Richtlinien und Maßnahmen gemäß der Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung und Schulungen zum sicheren Umgang mit Produkten bei. Da der Umfang der Einhaltung und Haftung mit unseren Kunden und nachgelagerten Geschäftspartnern geteilt wird, verfolgen wir keine Ziele in Bezug auf oben genannte potenziell negative Auswirkung. Es erfolgte diesbezüglich auch keine Anpassung unserer Strategie oder unseres Geschäftsmodells.
Wie unter „Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben, identifizieren wir mögliche negative Auswirkungen durch die Verwendung unserer Produkte auf die persönliche Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Daraus resultiert ein mögliches finanzielles Risiko aus entstehenden Haftungsansprüchen. Mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt werden an anderer Stelle berichtet.
Für weitere Informationen siehe „ESRS E2: Umweltverschmutzung“
Diesen möglichen Auswirkungen und Risiken unserer Produkte in Bezug auf Mensch und Umwelt begegnen wir durch eine Vielzahl von Aktivitäten, von denen die meisten bei Covestro unter dem Stichwort „Produktverantwortung“ zusammengefasst werden.
Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während ihres gesamten Lebenszyklus sicher sind. Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte umfassend zu bewerten. Wir fokussieren uns dabei auf die sichere Verarbeitung unserer Produkte bei unseren direkten Kunden und haben damit diejenigen Arbeitskräfte in der globalen nachgelagerten Wertschöpfungskette im Fokus, die mit unseren Produkten während ihrer Handhabung und Weiterverarbeitung in Kontakt kommen könnten. Weitere mögliche Auswirkungen auf sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette werden an anderer Stelle in diesem Kapitel behandelt.
Die im Folgenden näher beschriebenen Maßnahmen zur Produktverantwortung sind Bestandteil des integrierten Managementsystems (IMS) für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ).
Für weitere Informationen zum HSEQ IMS siehe „ESRS E2: Umweltverschmutzung – Konzepte und Maßnahmen“
Die für alle eigenen Arbeitskräfte gültige Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung legt die Mindestanforderungen an unsere Produkte und Geschäftstätigkeiten für die rechtskonforme und sichere Produktnutzung fest und adressiert somit die unter „Auswirkungen, Risiken und Chancen“ aufgeführten möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Vorgaben und Regelungen sind für alle eigenen Arbeitskräfte zugänglich und Schulungen verankern das Thema im Unternehmen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability und die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften.
Wie im Kapitel „ESRS E2: Umweltverschmutzung“ erläutert, gehen mit der gewünschten Funktion unserer Produkte möglicherweise Gefährdungen einher.
Für weitere Informationen siehe „ESRS E2: Umweltverschmutzung“
Den gesetzlichen Vorgaben folgend, sind die daraus resultierenden Risiken für unsere Produkte analysiert (Risikobewertungen) und werden ggf. durch Maßnahmen zur Risikominderung begleitet. Dabei durchlaufen alle Produktgruppen bei Covestro − bevor sie erstmals in Verkehr gebracht werden oder bei relevanten Änderungen − einen mehrstufigen Prozess zur Produktsicherheitsbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese beinhalten bspw. technische Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderte Anwendungsempfehlungen. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen.
Angesichts des globalen Handels mit chemischen Produkten ist es wichtig, die breite Kommunikation zu ihrer sicheren Handhabung und Verwendung zu fördern. Dementsprechend erhalten unsere Kunden auch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus Informationen über das Gefährdungspotenzial und die sichere Handhabung und Verwendung. Dazu zählt der Zugang zu umfassenden Informationen über unsere Informationsportale sowie Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen – auch für nichtgefährliche Produkte. So können unsere Kunden unsere Produkte gefahrlos verarbeiten und ihre eigenen Produkte sicher für den Endverbraucher gestalten. Die weltweiten Chemikalienkontrollregelungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg einzuhalten, ist unabdingbare Voraussetzung für die Vertriebsfähigkeit von Chemikalien und chemischen Produkten. Dies ist besonders wichtig für Produkte, die für die Nutzung durch besonders vulnerable Gruppen (z. B. Kinder) gedacht sind oder in Bereichen mit anwendungsspezifischen Gesetzgebungen eingesetzt werden.
In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir fortlaufend sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Verwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Außerdem überprüfen wir dadurch die Wirksamkeit der oben beschriebenen Maßnahmen im Bereich Produktverantwortung. Dazu gehören die Produktbeobachtung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zur sicheren Handhabung unserer Produkte zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Ebenso ist hier der Prozess für eventuelle Produktrückrufe geregelt.
Für das Jahr 2025 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt – weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung. Demzufolge erfolgten im Berichtszeitraum in diesem Zusammenhang keine Produktrückrufe.
Im Kontext „Produktverantwortung“ zusätzlich relevant sind unser Compliance-Managementsystem und die Maßnahmen zur Transportsicherheit.
Für weitere Informationen siehe „ESRS G1: Unternehmensführung – Konzepte und Maßnahmen“
Für weitere Informationen siehe „ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Transport & Logistiksicherheit“
Über die Einbindung von möglichen betroffenen Interessenträgern berichten wir im Kapitel „Interessen und Standpunkte der Interessenträger“. Diese Einbeziehung erstreckt sich auch auf die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Als beispielhafte Interaktionen mit Lieferanten bzw. ihren Arbeitskräften sind
Für Kunden bzw. ihre Arbeitskräfte sind beispielhaft
Der Austausch mit unseren Interessenträgern erfolgt durch die jeweils relevanten internen Expertengruppen. Für den Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung.
Eine darüber hinausgehende direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern findet nicht statt; wir adressieren die identifizierten möglichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit den vorbezeichneten Interaktionen und den oben geschilderten Strategien, Maßnahmen und Konzepten.
Für weitere Informationen siehe „Strategie – Interessen und Standpunkte der Interessenträger“
Allen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stehen die verschiedenen vertraulichen und anonymen Möglichkeiten, illegales und unethisches Verhalten zu melden, zur Verfügung, über die wir im Kapitel „ESRS G1: Unternehmensführung“ berichten.
Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei unseren direkten und indirekten Lieferanten zu melden. Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette von Covestro vor, geht der Konzern diesen sorgfältig und konsequent nach. Covestro erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Sollte Covestro feststellen, dass es durch seine Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverstößen durch einen direkten oder indirekten Lieferanten beigetragen hat, ist Covestro bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Verstoß vorzugehen. Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Covestro das Recht vor, in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern angemessen zu reagieren. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette von Covestro.
Für weitere Informationen siehe
„ESRS G1: Unternehmensführung – Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle“
Darüber hinaus wurde zur Minderung und Vermeidung negativer Auswirkungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit unser integriertes HSEQ-Managementsystem etabliert, das u. a. das Ziel hat, Unfälle proaktiv zu verhindern und die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern; dies gilt auch für Kontraktoren, die an unseren Standorten arbeiten.
Für weitere Informationen siehe „ESRS S1: Unternehmensführung – Arbeitskräfte des Unternehmens“
Im Jahr 2019 hat sich Covestro ambitionierte, messbare Ziele bis zum Jahr 2025 gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben: 100 % der zielrelevanten Lieferanten sollen bis zum Jahr 2025 unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Lieferanten entsprechen für uns den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro, wenn sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den in diesem Kapitel beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Dieses Mindestergebnis beträgt 45 % und gilt für alle zielrelevanten Lieferanten. Dieses Ziel steht in direktem Verhältnis zu unseren oben beschriebenen Konzepten und Maßnahmen, die die Übereinstimmung der Lieferanten mit Covestro-Standards in Schlüsselbereichen wie Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit oder Menschenrechten beinhalten. Als zielrelevante Lieferanten gelten für uns die Lieferanten, die einen wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. € pro Jahr haben, sowie Lieferanten, die einem Konzernverbund zugehörig sind, der in Summe einen wiederkehrenden Einkaufwert von über 1 Mio. € erreicht. Die Lieferantenbewertungen erfolgen auf individueller Ebene oder auf Ebene des Konzernverbunds. Sie deckten im Berichtsjahr 75 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 82 %). Die Bewertungsergebnisse sind Ausgangspunkt für unser aktives Lieferantenmanagement, wodurch die potenziell negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verringert werden.
Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement wird jährlich für die einzelnen Einkaufskategorien heruntergebrochen und durch die Leitung der Unternehmensfunktion Group Procurement (CPO) kommuniziert. Über den Status der Zielerreichung wird regelmäßig intern berichtet. Der CPO berichtet seinerseits direkt an den Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens.
Unser Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung geltender Gesetze spiegelt sich in unserem Verhaltenskodex und in unserem Nachhaltigkeitsziel für Lieferanten wider. Da unser Ziel die Nachhaltigkeitsaspekte umfassend betrachtet und im Einklang mit international anerkannten Standards steht, verfolgen wir keine direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern bei der Zieldefinition.
Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen betrug 1.581 (Vorjahr: 1.615); davon wurden 47 (Vorjahr: 56) Audits vor Ort durchgeführt. Zum Ende des Jahres 2025 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben, 1.406 (Vorjahr: 1.386). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 518 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen. Daraus abgeleitet hat ein Anteil der zielrelevanten Lieferanten in Höhe von 92 % (Vorjahr: 79 %) unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen. Im Berichtsjahr konnten wir signifikante Fortschritte verzeichnen und haben uns dem angestrebten Zielwert deutlich angenähert. Mit den Lieferanten, die unseren Nachhaltigkeitsanforderungen bisher nicht entsprechen, intensivieren wir die Zusammenarbeit und unterstützen durch gezielte Maßnahmen. Dies umfasst sowohl die Einbindung noch nicht teilnehmender Lieferanten an unseren Nachhaltigkeitsbewertungen als auch die kontinuierliche Verbesserung bei Lieferanten, deren Ergebnisse noch unter unserem Mindeststandard von 45 % liegen. 72 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2025 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, konnten ihr vorheriges Ergebnis verbessern.
Bei keiner der durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus sah sich Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.
Im Jahr 2025 erhielt kein zielrelevanter Lieferant (Vorjahr: ein zielrelevanter Lieferant) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten.
Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2025 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen zu Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wasser- und Umweltmanagement sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Notausgänge oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard.