Die EU-Taxonomieverordnung (Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852) ist ein Instrument der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Green Deal“ sowie des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ mit dem Ziel, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu verwirklichen. Dabei soll die EU-Taxonomie helfen, Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten bei der Erfüllung vorgegebener Bewertungskriterien als ökologisch nachhaltig einstuft. Dabei gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig („eligible“), wenn sie sich einer in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivität zuordnen lässt und potenziell zur Verwirklichung eines der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann:
Des Weiteren kann eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie als taxonomiekonform („aligned“) eingestuft werden, sofern sie weitere Anforderungen kumulativ erfüllt:
Die am 4. Juli 2025 durch die EU-Kommission angenommene und am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ergänzt die EU-Taxonomie um Vereinfachungsregeln. Diese führen Schwellenwerte, sog. Wertgrenzen für Wirtschaftsaktivitäten, ein, die es Unternehmen ermöglichen, sich in der Berichterstattung auf die für ihr Geschäftsmodell wesentlichen Aktivitäten zu konzentrieren. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen diese bereits freiwillig für das Berichtsjahr 2025 anwenden können. Covestro macht von dieser Option Gebrauch.
Wir weisen den Anteil unserer wesentlichen taxonomiefähigen konzernweiten Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für das Ziel „Klimaschutz“ in Übereinstimmung mit der Verordnung sowie ihren ergänzenden delegierten Rechtsakten aus.
Ein großer Teil unseres Portfolios und unserer Wirtschaftsaktivitäten wird nicht von der EU-Taxonomie erfasst und kann folglich nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (bspw. Diphenylmethan-Diisocyanate bzw. MDI und Toluylen-Diisocyanate bzw. TDI), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Covestro leistet dennoch einen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, der nicht von der EU-Taxonomie direkt erfasst wird, bspw. durch unser Bioanilin. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie „Sustainable Future“ sowie unsere Nachhaltigkeitsziele – mit Fokus u. a. auf unsere Netto-Null-Treibhausgasemissionsziele – ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro.
Für weitere Informationen siehe „Konzernnachhaltigkeitsbericht“
Für weitere Informationen siehe „Unternehmensstrategie – Strategie des Konzerns“
Für weitere Informationen siehe „Unternehmensprofil“
Für die Ableitung der finanziellen Kennzahlen haben wir unser Portfolio sowie unsere Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie umfassend analysiert und bewertet. Durch die Einführung der Wertgrenzen können wir anders als im vorherigen Berichtsjahr wirtschaftliche Aktivitäten als nicht wesentlich berichten, wenn der kumulierte Wert dieser Aktivitäten unter 10 % des Nenners der jeweiligen Taxonomie-Kennzahl liegt. Unter Anwendung dieser Wertgrenzen konnten folgende wesentliche Aktivitäten auf Konzernebene identifiziert werden, die unter das Umweltziel „Klimaschutz“ fallen:
Als nicht wesentlich bewertet wurden in diesem Zuge Wirtschaftsaktivitäten unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ im Sektor „Herstellung“ (3.10 „Herstellung von Wasserstoff“, 3.14 „Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien“, 3.16 „Herstellung von Salpetersäure“), „Energie“ (4.9 „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“, 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“), „Transport“ (6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“, 6.8 „Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt“, 6.10 „Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten“) sowie „Baugewerbe und Immobilien“ (7.1 „Neubau“, 7.2 „Renovierung bestehender Gebäude“ und 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“). Die Aktivitäten 3.3 „Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken“ und 3.4 „Wartung von Straßen und Autobahnen“ im Sektor „Baugewerbe und Immobilien“ wurden unter dem Umweltziel „Übergang zur Kreislaufwirtschaft“ als nicht wesentlich eingestuft.
Grundsätzlich weist Covestro keine taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits Doppelzählungen mit den bereits unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ identifizierten Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden sollen und andererseits unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Aktivitäten primär auf den Schutz des Klimas abzielt.
Die identifizierten wesentlichen taxonomiefähigen Aktivitäten könnten als taxonomiekonform eingestuft werden, sofern sie die aufgelisteten Anforderungen zur Erreichung von Taxonomiekonformität kumulativ erfüllen. Dies wurde entsprechend geprüft.
Im Jahr 2025 haben wir erneut überprüft, ob wir für die wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag leisten. Aktuell können wir die hohen Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag jedoch nicht erfüllen. Grund hierfür ist z. B., dass die Anforderung der EU-Taxonomie, Kunststoffe in Primärformen vollständig aus mechanisch recycelten Kunststoffabfällen herzustellen, aufgrund der erforderlichen Qualitätsstandards unserer Produkte nicht umsetzbar ist. Zusätzlich zu dem Polymer müssen die Produkte mit erforderlichen Additiven, Farbmitteln und weiteren Zusatzkomponenten formuliert werden, um die definierten Leistungsanforderungen zu erreichen.
Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Da für keine der wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf alle drei Taxonomie-Kennzahlen ein wesentlicher Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“ nachgewiesen werden konnte, wurde das Erfordernis keiner wesentlichen Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele nicht weiter geprüft.
Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an den Mindestschutz hinsichtlich Menschenrechten (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie Besteuerung und fairen Wettbewerb. Im Berichtsjahr erfolgte keine spezifische Überprüfung der Mindestschutzanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie.
Die Anforderungen entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro, das sich auf bestehende Selbstverpflichtungen, unseren Verhaltenskodex sowie den Verhaltenskodex für Lieferanten sowie diverse konzernweite Regelungen stützt und ein integraler Bestandteil unseres täglichen Handelns ist.
Für weitere Informationen siehe „Governance – Erklärung zur Sorgfaltspflicht“
Für weitere Informationen siehe „ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte und Maßnahmen“
Für weitere Informationen siehe „ESRS G1: Unternehmensführung – Konzepte und Maßnahmen“
Wir haben im Geschäftsjahr 2025 keine wesentliche taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivität identifiziert. Da wir ausschließlich Taxonomiefähigkeit nachweisen können, liegt der Fokus bei der Ermittlung der Kennzahlen entsprechend auf der Taxonomiefähigkeit der wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten und nicht auf der Konformität.
Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und (sofern ausweisbar) -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben.
Zur Bestimmung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet und die Umsatzerlöse der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr zugrunde gelegt. Unter Anwendung der oben genannten Wertgrenzen haben wir taxonomiefähigen Umsatz für die Aktivität 3.17 „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ ermittelt. Wir haben das Investitionsportfolio analysiert, um das taxonomiefähige CapEx zu ermitteln. Dabei beziehen wir im Sinne der EU-Taxonomie die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 ein, die wir im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausweisen. Durch die neuen Wertgrenzen ergeben sich taxonomiefähige Investitionsausgaben für die Aktivität 3.13 „Herstellung von Chlor“, Aktivität 3.17 „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ und Aktivität 6.2 „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“. Bei der Berechnung des taxonomiefähigen OpEx im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns. Die so ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Wir haben nach Berücksichtigung der Wertgrenzen taxonomiefähige Betriebsausgaben für die Aktivität 3.17 „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ identifiziert.
Für weitere Informationen siehe „Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern“
Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.1 „Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte“
Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 „Sachanlagen“
Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch etablierte Prozesse. Dabei werden die Kennzahlen vorrangig über eine direkte Zuordnung von Stammdaten zu den jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten ermittelt. Im Fall der Investitions- und Betriebsausgaben ist das aufgrund der Komplexität der Werteflüsse nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt eine Schlüsselung der taxonomiefähigen Anteile auf Basis der je Wirtschaftsaktivität ermittelten taxonomiefähigen Umsatzerlöse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.
Für weitere Informationen siehe
„Chancen- und Risikobericht – Internes Kontrollsystem“
Die Aktivitäten aus der Akquise von Pontacol, die in das Segment Solutions & Specialties integriert werden, wurden in die Bewertung der Taxonomiefähigkeit vollständig einbezogen, analysiert und für die Aktivität 3.17 – „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ als nicht taxonomiefähig bewertet.
Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtsjahr haben sich keine nennenswerten Veränderungen der wesentlichen Taxonomie-Kennzahlen ergeben.
Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen:
| Anteil des Umsatzes, CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025 (zusammenfassende Kennzahlen) |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kennzahl | Insgesamt | Anteil taxonomie-fähiger Tätigkeiten | Taxonomie-konforme Tätigkeiten | Anteil taxonomie-konformer Tätigkeiten | Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten nach Umweltzielen | Anteil der ermöglichen-den Tätigkeiten | Anteil der Übergangs-tätigkeiten | Nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeiten | Taxonomie-konforme Tätigkeiten im voran-gegangenen Geschäftsjahr (2024) | Anteil taxonomie-konformer Tätigkeiten im voran-gegangenen Geschäftsjahr (2024) | |||||
| Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser |
Kreislauf-wirtschaft |
Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | ||||||||||
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in Mio. € | in % | |
| Umsatz | 12.942 | 36,3 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 1,3 | – | – |
| CapEx | 1.049 | 27,2 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 5,6 | – | – |
| OpEx | 1.252 | 25,6 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 4,9 | – | – |
| Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Taxonomie-fähiger Umsatz | Taxonomie-konformer Umsatz | Taxonomie-konformer Umsatz | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | Ermöglich-ende Tätigkeit | Übergangs-tätigkeit | Taxonomie-konformer Anteil der taxonomie-fähigen Tätigkeiten | |||||
| Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | ||||||||
| in % | in Mio. € | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | E1 | T1 | in % | ||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 36,3 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Summe Konformität je Umweltziel | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Gesamtkennzahl - Umsatz | 36,3 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |
1 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“; wo zutreffend); T – Übergangstätigkeit („transitional“; wo zutreffend)
| Anteil des CapEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Taxonomie-fähiger CapEx | Taxonomie-konformer CapEx | Taxonomie-konformer CapEx | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | Ermöglich-ende Tätigkeit | Übergangs-tätigkeit | Taxonomie-konformer Anteil der taxonomie-fähigen Tätigkeiten | |||||
| Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | ||||||||
| in % | in Mio. € | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | E1 | T1 | in % | ||
| Herstellung von Chlor | CCM 3.13 | 4,6 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 15,2 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | CCM 6.2 | 7,4 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Summe der Konformität nach Ziel | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Gesamtkennzahl - CapEx | 27,2 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |
1 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“; wo zutreffend); T – Übergangstätigkeit („transitional“); wo zutreffend
| Anteil des OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Tätigkeit) | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten | Code | Taxonomie-fähiger OpEx | Taxonomie-konformer OpEx | Taxonomie-konformer OpEx | Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten | Ermöglich-ende Tätigkeit | Übergangs-tätigkeit | Taxonomie-konformer Anteil der taxonomie-fähigen Tätigkeiten | |||||
| Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser | Kreislauf-wirtschaft | Umwelt-verschmutzung | Biologische Vielfalt | ||||||||
| in % | in Mio. € | in % | in % | in % | in % | in % | in % | in % | E1 | T1 | in % | ||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 25,6 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Summe der Konformität nach Ziel | – | – | – | – | – | – | |||||||
| Gesamtkennzahl - OpEx | 25,6 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |
1 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“; wo zutreffend); T – Übergangstätigkeit („transitional“; wo zutreffend)