Die ADNOC-Gruppe hält rund 95 % der Anteile an der Covestro AG, davon hielt die ADNOC International Germany Holding AG ca. 83 % und die XRG P.J.S.C. ca. 12 % der Anteile an der Covestro AG. Die Covestro AG steht seit Vollzug der Transaktion am 10. Dezember 2025 in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. Die Covestro AG ist somit abhängiges Unternehmen im Sinne des AktG. Alleinige Gesellschafterin der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. ist die Regierung des Emirats Abu Dhabi. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse kann die Regierung des Emirats Abu Dhabi als herrschendes Unternehmen qualifiziert werden. Das abhängige Unternehmen hat mit keinem Unternehmen innerhalb der gesamten Beherrschungskette - bis zum herrschenden Unternehmen - einen Beherrschungs- und / oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Daher hat der Vorstand der Gesellschaft für die Zeit vom 10. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft.
Der Vorstand hat zum Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgende Erklärung abgegeben.
„Der Vorstand erklärt, dass die Covestro AG nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei den berichteten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden.“