Die Covestro⁠ ⁠AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro⁠ ⁠AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2024 erreichte die XRG P.J.S.C. (ehemals ADNOC International Limited), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), über ihre 100⁠ ⁠%ige indirekte Tochtergesellschaft ADNOC International Germany Holding AG, München, im Zuge eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG die Mindestannahmeschwelle von 50⁠ ⁠% zzgl. einer Covestro-Aktie. Am 21.⁠ ⁠November 2025 erfolgte mit der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe für Deutschland die letzte erforderliche regulatorische Freigabe dieser Transaktion. Am 10.⁠ ⁠Dezember 2025 wurde das freiwillige Übernahmeangebot an die Aktionäre der Covestro⁠ ⁠AG seitens der ADNOC International Germany Holding AG schließlich vollzogen. Die ADNOC-Gruppe hält 95,1⁠ ⁠% der Anteile an der Covestro⁠ ⁠AG, davon hielt die ADNOC International Germany Holding AG 83,4⁠ ⁠% und die XRG P.J.S.C. 11,7⁠ ⁠% der Anteile an der Covestro⁠ ⁠AG. Es besteht kein Beherrschungs- oder Gewinnabführungs¬vertrag zwischen der Abu Dhabi National Oil Company P.J.S.C., Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), welche vollständig der Regierung des Emirats Abu Dhabi gehört, und der Covestro⁠ ⁠AG.

Der Jahresabschluss der Covestro⁠ ⁠AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die Covestro⁠ ⁠AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro⁠ ⁠Brunsbüttel⁠ ⁠Energie⁠ ⁠GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß §⁠ ⁠6b Absatz 3 Satz⁠ ⁠1 Nr.⁠ ⁠2 und⁠ ⁠4⁠ ⁠EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung.

Zwischen der Covestro⁠ ⁠Deutschland⁠ ⁠AG, Leverkusen, und der Covestro⁠ ⁠AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro⁠ ⁠AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro⁠ ⁠AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

Darüber hinaus besteht ein weiterer Gewinnabführungsvertrag zwischen der Covestro First Real Estate GmbH, Leverkusen, und der Covestro⁠ ⁠AG . Die vertraglichen Vereinbarungen sind identisch zu dem bereits bestehenden Vertrag mit der Covestro Deutschland AG.