18. Eigenkapital – Covestro Geschäftsbericht zum 26. Februar 2025

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel- / Optionsschuld-verschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).

Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 189 Mio. € (Vorjahr: 189 Mio. €).

Entwicklung gezeichnetes Kapital
Anzahl Stückaktien davon eigene Aktien im Umlauf befindliche Aktien Gezeichnetes Kapital
in Stück in Stück in Stück in Mio. €
31.12.2023 189.000.000 – 259.670 188.740.330 189
31.12.2024 189.000.000 – 259.670 188.740.330 189

Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2024 in 189.000.000 (Vorjahr: 189.000.000) auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Zum 31. Dezember 2024 befanden sich 259.670 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 259.670 Stück), entsprechend einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1 %. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 188.740.330 Stück (Vorjahr: 188.740.330 Stück). Wie im Vorjahr gab die Covestro AG keine eigenen Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms „Covestment“ an Mitarbeitende aus.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2024 unverändert 3.740 Mio. € (Vorjahr: 3.740 Mio. €).

Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.

Gewinnrücklagen und sonstiges Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2024 2.171 Mio. € (Vorjahr: 2.291 Mio. €).

Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Veränderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften und die Auswirkungen der Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen von Cashflow-Hedges erfasst.

Dividende

Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns und sieht vor, dass die Covestro AG einen Anteil des erwirtschafteten Konzernergebnisses an die Aktionäre der Covestro AG ausschüttet.

Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird für das Geschäftsjahr 2024, wie bereits für das Geschäftsjahr 2023, gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG ausgeschüttet. Im Jahr 2024 erfolgte aufgrund des negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend keine Auszahlung je dividendenberechtigter Aktie.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan) und der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan).

Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital
2023 2024
in Mio. € in Mio. €
01.01. 36 28
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften – 3
Dividendenzahlungen – 1 – 1
Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen – 4 – 6
31.12. 28 21

Übernahmeangebot durch ADNOC-Gruppe

Die Covestro AG hat am 1. Oktober 2024 mit bestimmten Unternehmen der ADNOC-Gruppe, darunter die XRG P.J.S.C. (XRG), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (zuvor: ADNOC International Limited, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)) und ihr Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG („Bieterin“), eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht u. a. vor, dass die Bieterin an die Aktionäre der Covestro AG ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Covestro zu einem Preis von je 62,00 € unterbreiten wird. Das Angebot unterlag einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben. Nach Veröffentlichung des Übernahmeangebots am 24. Oktober 2024 begann die erste Angebotsphase, die am 27. November 2024 mit einer Annahmequote von 60,39 % abgeschlossen wurde. Im Rahmen der zweiten Angebotsphase vom 3. Dezember 2024 bis zum 16. Dezember 2024 erhöhte sich die Annahmequote auf 81,77 %. Gemeinsam mit den 9,81 % direkt durch XRG erworbenen Aktien sowie den angedienten Aktien entspricht dies einem Anteil von 91,58 % des Aktienkapitals von Covestro zum Jahressende 2024.

Siehe auch Kapitalmarkt, Kapitel „Covestro-Aktie“ und „Wesentliche Ereignisse“ im Lagebericht