Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar:
Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2024 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||||
Buchwert | Fortgeführte Anschaf- fungskosten |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- neutral |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- wirksam |
Bewertung gemäß IFRS 16 |
Beizulegen- der Zeitwert |
|
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.749 | 1.749 | 1.749 | |||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 155 | |||||
Ausleihungen und Bankeinlagen | 96 | 24 | – | 72 | 96 | |
Sonstige Finanzanlagen | 15 | 15 | – | 15 | ||
Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 6 | 6 | 6 | |||
Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | 7 | 7 | 7 | |||
Forderungen aus eingebetteten Derivaten1 | 5 | 5 | 5 | |||
Leasingforderungen | 12 | 12 | 26 | |||
Übrige finanzielle Vermögenswerte | 14 | 14 | – | – | 14 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 509 | 509 | 509 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Finanzverbindlichkeiten | 3.156 | |||||
Anleihen | 1.492 | 1.492 | 1.492 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 870 | 870 | 877 | |||
Leasingverbindlichkeiten | 736 | 736 | ||||
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 17 | 17 | 17 | |||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41 | 41 | – | 41 | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.101 | 2.101 | 2.101 | |||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 145 | |||||
Rückerstattungsverbindlichkeiten | 104 | 104 | 104 | |||
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 16 | 16 | 16 | |||
Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | |||
Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten1 | 1 | 1 | 1 | |||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 24 | 24 | – | – | 24 | |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2023 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||||
Buchwert | Fortgeführte Anschaf- fungskosten |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- neutral |
Beizulegen- der Zeitwert, erfolgs- wirksam |
Bewertung gemäß IFRS 16 |
Beizulegen- der Zeitwert |
|
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.898 | 1.898 | 1.898 | |||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 420 | |||||
Ausleihungen und Bankeinlagen | 352 | 277 | – | 75 | 352 | |
Sonstige Finanzanlagen | 22 | 22 | – | 22 | ||
Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 19 | 19 | 19 | |||
Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | – | ||
Forderungen aus eingebetteten Derivaten1 | 2 | 2 | 2 | |||
Leasingforderungen | 10 | 10 | 30 | |||
Übrige finanzielle Vermögenswerte | 15 | 15 | – | 15 | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 625 | 625 | 625 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
Finanzverbindlichkeiten | 3.407 | |||||
Anleihen | 1.990 | 1.990 | 1.971 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 657 | 657 | 664 | |||
Leasingverbindlichkeiten | 743 | 743 | ||||
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 15 | 15 | 15 | |||
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 2 | – | 2 | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.895 | 1.895 | 1.895 | |||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 144 | |||||
Rückerstattungsverbindlichkeiten | 97 | 97 | 97 | |||
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 19 | 19 | 19 | |||
Verbindlichkeiten aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | |||
Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten1 | – | – | – | |||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 28 | 28 | – | – | 28 | |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:
In Level 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.
Level 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.
Level 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:
Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beizu- legender Zeitwert |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | Beizu- legender Zeitwert |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | |
31.12.2023 | 31.12.2024 | |||||||
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
Ausleihungen und Bankeinlagen | 75 | – | 66 | 9 | 72 | – | 67 | 5 |
Sonstige Finanzanlagen | 22 | – | – | 22 | 15 | – | 1 | 14 |
Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 19 | – | 19 | – | 6 | – | 6 | – |
Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | – | – | – | – | 7 | – | 7 | – |
Forderungen aus eingebetteten Derivaten1 | 2 | – | – | 2 | 5 | – | – | 5 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 15 | – | 15 | – | 17 | – | 17 | – |
Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten1 | – | – | – | – | 1 | – | – | 1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
||||||||
Anleihen | 1.971 | 1.971 | – | – | 1.492 | 1.492 | – | – |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 664 | – | 664 | – | 877 | – | 877 | – |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | – | 2 | – | 41 | – | 41 | – |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Umgruppierungen zwischen verschiedenen Leveln der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Leveln der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Level 3 eingeordneten Finanzinstrumente:
Entwicklung der Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo) | ||
---|---|---|
2023 | 2024 | |
in Mio. € | in Mio. € | |
Nettobuchwerte 01.01. | 33 | 33 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (–) | – | 2 |
davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten | – | 2 |
Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (–) | – | – 8 |
Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (–) | – | 1 |
Abgänge von Vermögenswerten (–) / Verbindlichkeiten (+) | – | – 5 |
Nettobuchwerte 31.12. | 33 | 23 |
Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
---|---|---|
2023 | 2024 | |
in Mio. € | in Mio. € | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | 77 | 63 |
davon Zinsergebnis | 40 | 33 |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente | 1 | 1 |
davon Zinsergebnis | – | – |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | – 78 | – 6 |
davon Zinsergebnis | – 30 | – 20 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | – 88 | – 155 |
davon Zinsergebnis | – 101 | – 99 |
Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Von den insgesamt 15 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfielen 11 Mio. € (Vorjahr:18 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 3 Mio. € (Vorjahr:3 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2024 erhielt der Covestro-Konzern 1 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 1 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH entfielen.
Eine geringe Anzahl Lieferanten von Covestro nimmt im Rahmen der Verbesserung der Lieferantenbeziehungen an einem Programm zur Vorfinanzierung teil (Supplier Finance Arrangements, kurz SFA). Im Rahmen des Programms erhalten die Lieferanten die Möglichkeit, sich die der kurzfristigen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegende Rechnung vor Fälligkeit unter Einbehalt eines Abschlags auszahlen zu lassen. Für Covestro entstehen aus dem Programm keine zusätzlichen Kosten.
Solche Konstellationen könnten zu einer Änderung des Ausweises der ursprünglichen Verbindlichkeit im Konzernabschluss führen, wenn sich die dem Finanzierungsprogramm unterliegende Verbindlichkeit nach Art, Funktion und Risiko von anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterscheidet. Bei den vorliegenden Programmen führen indes die Rahmenbedingungen nicht zu Änderungen des Ausweises im Konzernabschluss, weil es weder zu einem rechtlichen Erlöschen der Verbindlichkeit noch zu einer substanziellen Modifikation der Vertragsbedingungen kommt. Daher werden die entsprechenden Beträge weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und die zugehörigen Zahlungsströme sind in der Kapitalflussrechnung dementsprechend Teil des Cashflows aus operativer Tätigkeit.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 bestehen offene Verbindlichkeiten, welche Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, gegenüber 70 Lieferanten und betragen in Summe 93 Mio. € und somit ca. 4,4 % der insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.101 Mio. €). Davon haben die zugehörigen Lieferanten bereits 85 Mio. € erhalten.
Die Bandbreiten der Zahlungsziele der zum Stichtag offenen SFA-Verbindlichkeiten lassen sich dabei in „bis zu 60 Tage“ (zum Stichtag 5 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 11 Mio. €), „61 bis 120 Tage“ (zum Stichtag 33 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 33 Mio. €), „121 bis 180 Tage“ (zum Stichtag 30 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 47 Mio. €) und „über 180 Tage“ (zum Stichtag 2 Lieferanten mit offenen Verbindlichkeiten von 2 Mio. €) gliedern. Die Bandbreiten der Zahlungsziele für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil eines Supplier Finance Arrangements sind, erstrecken sich ebenfalls über eine Bandbreite von 0 bis 360 Tagen. Diese Verteilung spiegelt die Vielfalt unserer Lieferantenbeziehungen und Vereinbarungen wider, wobei der Schwerpunkt auf marktüblichen Zahlungszielen liegt.
Die Veränderung bei den Verbindlichkeiten, welche Teil des Supplier Finance Arrangements sind, resultieren in erster Linie aus Zugängen aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen und der anschließenden Bezahlung. Es gab keine wesentlichen nicht zahlungswirksamen Veränderungen bei diesen Verbindlichkeiten.
Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt dabei zentral durch die Covestro AG.
Das Kapitalmanagement verfolgt eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio, das im Kern auf Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen basiert.
Covestro beabsichtigt, Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Die Ratingagentur Moody’s Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit, wie auch schon im Geschäftsjahr 2023, mit einem Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick.
Für die Steuerung des Kapitals orientiert sich Covestro dabei u. a. an von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen, wie z. B. an der Bruttofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen (angepasste Bruttofinanzverschuldung) in Relation zum EBITDA sowie Cashflow-Größen im Verhältnis zur Nettofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen.
Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA | ||
---|---|---|
2023 | 2024 | |
in Mio. € | in Mio. € | |
Bruttofinanzverschuldung | 3.388 | 3.150 |
Rückstellungen für Pensionen | 346 | 269 |
Angepasste Bruttofinanzverschuldung | 3.734 | 3.419 |
EBITDA | 1.080 | 1.071 |
Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA | 3,5x | 3,2x |
Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlusts für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.
Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultierte nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 7 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:
Wertberichtigungen nach Risikokategorien zum 31. Dezember | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Cluster | ||||||
2024 | A | B | C | D | E | Gesamt |
Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
Bruttobuchwert (in Mio. €) | 319 | 648 | 660 | 129 | 43 | 1.799 |
Erwarteter Verlust (in Mio. €) | – | – | – 1 | – 1 | – 3 | – 5 |
2023 | A | B | C | D | E | Gesamt |
Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
Bruttobuchwert (in Mio. €) | 335 | 626 | 806 | 157 | 44 | 1.968 |
Erwarteter Verlust (in Mio. €) | – | – | – 1 | – 1 | – 3 | – 5 |
Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 31 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität der Kunden sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Kreditmanagements.
Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:
Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen | ||
---|---|---|
2023 | 2024 | |
in Mio. € | in Mio. € | |
Wertberichtigungen zum 01.01. | – 36 | – 35 |
Nettoneubewertung Wertberichtigungen | – 3 | – 7 |
Ausbuchungen | 4 | 7 |
Wertberichtigungen zum 31.12. | – 35 | – 35 |
Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Kreditmanagement überschritten.
Forderungen in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert.
Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen im Wesentlichen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine wesentlichen Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.
Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2024 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich.
Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.
Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2024 insgesamt 5,5 Mio. € betragen (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:
Sensitivität nach Währungen – Abwertung des € | |||
---|---|---|---|
2023 | 2024 | ||
Währung | in Mio. € | Währung | in Mio. € |
CNY | 1,6 | USD | 3,0 |
USD | 1,4 | CNY | 1,3 |
MXN | 0,2 | MXN | 0,6 |
Übrige | 0,6 | Übrige | 0,6 |
Gesamt | 3,8 | Gesamt | 5,5 |
Eine hypothetische Aufwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, würde zu ergebniswirksamen Verlusten in betragsmäßig ungefähr gleicher Höhe führen.
Sensitivität nach Währungen – Aufwertung des € | |||
---|---|---|---|
2023 | 2024 | ||
Währung | in Mio. € | Währung | in Mio. € |
CNY | – 2,3 | USD | – 3,0 |
USD | – 1,5 | CNY | – 1,2 |
MXN | – 0,2 | MXN | – 0,6 |
Übrige | – 0,5 | Übrige | – 0,6 |
Gesamt | – 4,6 | Gesamt | – 5,4 |
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash-Pooling-Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.
Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:
Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||||
31.12.2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | nach 2029 | |
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Finanzverbindlichkeiten | |||||||
Anleihen | 1.492 | 24 | 535 | 31 | 530 | 7 | 507 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 870 | 539 | 11 | 139 | 7 | 32 | 204 |
Leasingverbindlichkeiten | 736 | 167 | 169 | 129 | 86 | 72 | 251 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41 | 40 | – | – | – | – | 1 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.101 | 2.101 | – | – | – | – | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
Rückerstattungsverbindlichkeiten | 104 | 104 | – | – | – | – | – |
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 16 | 16 | – | – | – | – | – |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 24 | 12 | 2 | – | – | – | 10 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||||||
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 17 | 10 | 7 | – | – | – | – |
Verbindlichkeiten aus eingebetteten Derivaten1 | 1 | – | – | – | – | – | 1 |
Forderungen aus Derivaten | |||||||
Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 6 | 6 | – | – | – | – | – |
Forderungen aus Commodity-Derivaten2 | 7 | 6 | 1 | – | – | – | – |
Forderungen aus eingebetteten Derivaten1 | 5 | – | – | – | – | – | 5 |
Darlehenszusagen | – | 160 | – | – | – | – | – |
Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | ||||||
31.12.2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | nach 2028 | |
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Finanzverbindlichkeiten | |||||||
Anleihen | 1.990 | 544 | 35 | 535 | 31 | 531 | 513 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 657 | 64 | 482 | 6 | 133 | 1 | 26 |
Leasingverbindlichkeiten | 743 | 132 | 137 | 109 | 119 | 69 | 320 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 1 | – | – | – | – | 1 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.895 | 1.895 | – | – | – | – | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||
Rückerstattungsverbindlichkeiten | 97 | 97 | – | – | – | – | – |
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 19 | 16 | 2 | – | 1 | – | – |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 28 | 15 | 3 | – | – | – | 10 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||||||
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften1 | 15 | 15 | – | – | – | – | – |
Forderungen aus Derivaten | |||||||
Forderungen aus Devisentermingeschäften1 | 19 | 19 | – | – | – | – | – |
Forderungen aus eingebetteten Derivaten1 | 2 | – | 2 | – | – | – | – |
Darlehenszusagen | – | 156 | – | – | – | – | – |
1 Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
2 Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestehen Darlehenszusagen in Höhe von 160 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), die im Wesentlichen auf die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen zu gewähren, zurückzuführen sind. Zum 31. Dezember 2024 bestehen aus diesem Sachverhalt unverändert Verpflichtungen in Höhe von 156 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann.
Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.
Zum Jahresende 2024 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 15,3 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) führen. Eine entsprechende hypothetische Senkung der Zinssätze würde zu einem Rückgang der Zinsaufwendungen in gleicher Höhe führen.
Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements.
Zusätzlich erfolgt die Sicherung des Energiepreisrisikos von Strom und Erdgas seit dem Geschäftsjahr 2024 an den deutschen Standorten von Covestro für eine Teilmenge des geplanten Strom- und Erdgasbedarfs mit einem rollierenden Zeithorizont von 18 Monaten im Voraus über derivative Finanzinstrumente. Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Erdgas erfolgt auch für die Erdgaspreiskomponente im Preis für den Kauf von Dampf durch die Covestro Deutschland AG. Identifizierbarkeit und Messbarkeit dieser Dampfrisikokomponente basieren auf der bestehenden jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Die Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom und Erdgas erfolgt mittels Fix-for-floating Swaps in Bezug auf den durchschnittlichen Day-Ahead-Preis für einen bestimmten Monat und eine gegebene Energiemenge in Megawattstunden, die im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind. Das Risiko von Schwankungen der Zahlungen, die im Rahmen einer Gruppe von mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizierten Kauftransaktionen für Strom und Erdgas auf Basis des durchschnittlichen Day-Ahead-Preises erfolgen, wird mittels Fix-for-floating Swaps, die einen Netto-Barausgleich der Zahlungen vorsehen, exakt ausgeglichen. Es wird ein direktes Absicherungsverhältnis verwendet, d. h. die Hedge-Quote beträgt 1:1. Eine mögliche Unwirksamkeit der Absicherung könnte primär aus dem Wegfall ursprünglich geplanter Käufe, was zu einem abweichenden durchschnittlichen realisierten Monatsenergiepreis aufgrund der Unterschreitung des erwarteten Bedarfs unter die gesicherte Nominalmenge führt, resultieren. Der durchschnittliche Sicherungspreis der designierten Fix-for-floating Swaps, die zum 31. Dezember 2024 gehalten wurden, betrug zur Sicherung des Energiepreisrisikos in Bezug auf Strom 93,4 €/MWh und in Bezug auf Erdgas 41,4 €/MWh.
Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden für das Geschäftsjahr 2024 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 20241 | |
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2024 | |
in Mio. € | |
Buchwert der Sicherungsinstrumente | |
Finanzielle Vermögenswerte | 7 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | – |
Nominalwert der Sicherungsinstrumente | 89 |
davon kurzfristig | 72 |
davon langfristig | 17 |
Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität | |
Sicherungsinstrument | 7 |
Gesicherte Transaktion | – 7 |
1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge-Accounting erstmals im Geschäftsjahr 2024 angewendet wurde.
Die Buchwerte der Cashflow-Hedges werden im Falle eines finanziellen Vermögenswerts unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und im Falle einer finanziellen Verbindlichkeit unter der Bilanzposition „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Eine Überleitung der Cashflow-Hedge-Rücklage (vor Steuern) im Eigenkapital ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Entwicklung der Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-Hedges im Geschäftsjahr 20241 | |
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2024 | |
in Mio. € | |
Stand 01.01. | – |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungseffekte | 7 |
Umgliederung der Cashflow-Hedge-Rücklage in die Vorräte | -1 |
Stand 31.12. | 6 |
1 Es erfolgt keine Angabe von Vorjahreswerten, da Hedge-Accounting erstmals im Geschäftsjahr 2024 angewendet wurde.
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Erhöhung bzw. Verminderung des Erdgas- bzw. Strompreises um 10 % gegenüber dem durchschnittlichen Sicherungspreis der designierten Fix-for-floating Swaps, die zum 31. Dezember 2024 gehalten wurden, angenommen. Daraus würde sich aus der Bewertung der am Bilanzstichtag vorhandenen Fix-for-floating Swaps eine entsprechende Erhöhung bzgl. Erdgas um 3,5 Mio. € und bzgl. Strom um 5,9 Mio. € der sonstigen Eigenkapitalbestandteile aus Sicherungsgeschäften ergeben. Eine Verminderung würde zu einer Reduzierung der sonstigen Eigenkapitalbestandteile aus Sicherungsgeschäften in gleicher Höhe führen.
Zum Bilanzstichtag hat Covestro eingebettete Derivate aus virtuellen Stromabnahmeverträgen (Virtual Power Plant Agreements − vPPAs) mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von 5 Mio. € bilanziert. Diese Derivate resultieren aus langfristigen Verträgen zur virtuellen Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens abgeschlossen wurden.
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine Erhöhung bzw. Verminderung des zugrunde liegenden Strompreises sowie des zugrunde liegenden Produktionsvolumens in MWh um jeweils 10 % angenommen. Bei einer Erhöhung des angenommenen Strompreises um 10 % würde sich unverändert ein beizulegender Zeitwert der eingebetteten Derivate in Höhe von 5 Mio. € ergeben. Gleiches gilt für eine Erhöhung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10 %. Bei einer Verminderung des angenommenen Strompreises um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate auf 3 Mio. € reduzieren, bei einer Verminderung des angenommenen Produktionsvolumens in MWh um 10 % ergäbe sich eine Reduzierung auf 4 Mio. €.
Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 1.800 Mio. € (Vorjahr: 2.415 Mio. €).
Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember | ||||
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Bruttobeträge der erfassten finanziellen Vermögens- werte / Verbindlichkeiten |
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte / Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden |
Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz, für die Verrechnungs- vereinbarungen bestehen |
Nettobeträge nach möglicher Saldierung | |
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
2024 | ||||
Forderungen aus Devisentermingeschäften | 6 | 6 | 1 | 5 |
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften | 17 | 17 | 1 | 16 |
2023 | ||||
Forderungen aus Devisentermingeschäften | 19 | 19 | 5 | 14 |
Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften | 15 | 15 | 5 | 10 |