Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | ||||
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31.12.2023 | 31.12.2024 | |||
Forderungen | Verbindlichkeiten | Forderungen | Verbindlichkeiten | |
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
– | 7 | – | 3 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | 7 | 3 | 7 | 5 |
Versorgungspläne | 63 | – | 64 | – |
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.
Die Forderungen gegen Versorgungspläne (ohne Zinsen) mit einem beizulegenden Zeitwert von 64 Mio. € zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 63 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.
Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | ||||
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2023 | 2024 | |||
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
Erbrachte Lieferungen und Leistungen |
Empfangene Lieferungen und Leistungen |
|
in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | in Mio. € | |
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen |
45 | 74 | 44 | 68 |
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | 16 | 689 | 25 | 755 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen gemäß Equity-Bewertung resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 15.932 Tsd. € (Vorjahr: 13.944 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.523 Tsd. € (Vorjahr: 2.515 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS) | ||
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2023 | 2024 | |
in Tsd. € | in Tsd. € | |
Summe der kurzfristigen Vergütung | 7.665 | 7.410 |
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) | 4.915 | 7.046 |
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | 1.364 | 1.476 |
Gesamtvergütung (nach IFRS) | 13.944 | 15.932 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 8.826 Tsd. € (Vorjahr: 8.430 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm „Prisma“ berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl von Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2024 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung („Prisma“) des Vorstands beträgt 3.939 Tsd. € (Vorjahr: 2.899 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2024 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurz- und langfristige variable Barvergütung 13.038 Tsd. € (Vorjahr: 11.706 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 7.960 Tsd. € (Vorjahr: 6.499 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 2.699 Tsd. € (Vorjahr: 2.421 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 11.727 Tsd. € (Vorjahr: 12.060 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 671 Tsd. € (Vorjahr: 555 Tsd. €). Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.258 Tsd. € (Vorjahr: 2.229 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.108 Tsd. € (Vorjahr: 1.137 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2024 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.