Für die Angaben gemäß ESRS 2.21– 23 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ und sind dort entsprechend gekennzeichnet.
Die operative Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten fortlaufend über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied.
Der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) als zentrales Gremium hat das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeitstransformation zu erarbeiten, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu identifizieren sowie das Innovationsportfolio-Management für relevante interne Stakeholder wahrzunehmen. Das Gremium setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen und tagt viermal im Jahr. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, ist für die Organisation und Leitung des Gremiums verantwortlich und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden.
Die Unternehmensfunktion GIS erarbeitet, neben der geschäftsnahen Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten rund um die Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Digitalisierung, die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. GIS koordiniert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung.
Des Weiteren unterstützt GIS in der Kommunikation mit externen Stakeholdern wie Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit und bei der Vertretung der Interessen von Covestro in diesen Bereichen.
Der Aufsichtsrat und insbesondere sein Nachhaltigkeitsausschuss werden vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit unterrichtet. Diese Berichterstattung stellt sicher, dass der Aufsichtsrat seiner zugewiesenen Rolle und Verantwortung auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen nachkommen kann.
Die Entscheidungen des Vorstands zielen darauf ab, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Unternehmensziele zu erreichen. Zu diesem Zweck werden Daseinszweck, Vision, Mission und Strategie verabschiedet. Der Vorstand ist zudem für die Freigabe aller Transaktionen verantwortlich, die den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten oder von strategischer Bedeutung sind, einschließlich Entscheidungen über Investitionen, Akquisitionen und Desinvestitionen. In diesem Kontext beschäftigt sich der Vorstand anlassbezogen mit spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den zugehörigen Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen. Bei der Abwägung solcher Transaktionen werden nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt. So ist bspw. das Steuerungssystem bereits durch ausgewählte ESG-Kriterien an Nachhaltigkeit und insbesondere an Auswirkungen in Verbindung mit Treibhausgasemissionen ausgerichtet.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden an unserer Konzernstrategie „Sustainable Future“ entscheidende Anpassungen vorgenommen. Dabei berücksichtigte der Vorstand zum einen die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit unserer Vision stehen, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität. Zum anderen ist neben der starken Unternehmenskultur nun eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft als Wegbereiter fest verankert.
Das konzernweite Risikomanagement ist ebenfalls darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Strategie und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen abzusichern. Das dort betrachtete Risikoportfolio ist mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und den damit verbundenen finanziellen Risiken und Chancen verknüpft.
Alle Entscheidungen erfolgen unter der Prämisse, dass wir geltende Gesetze einhalten und zu unseren Selbstverpflichtungen − auch im Zusammenhang mit Industrievereinbarungen − stehen. Vor diesem Hintergrund werden beim Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen keine Kompromisse eingegangen.
Der Vorstand wurde im Rahmen seiner Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über alle im Konzernnachhaltigkeitsbericht aufgeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2024 zum einen über den Umsetzungsstand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bei Covestro informiert und zum anderen über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Kenntnis gesetzt.
Im Einklang mit unserer Strategie und Vision haben wir eine Nachhaltigkeitskomponente sowohl in der kurzfristigen als auch der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand und die Arbeitnehmer verankert.
Die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI) erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis der vier gleichgewichteten Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Dadurch ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden. Für das Kriterium „Nachhaltigkeit“ sind die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Die Nachhaltigkeitskomponente hat dabei einen Anteil von 25 %. Die Zielsetzung dafür ist abgeleitet aus dem Ziel, bis zum Jahr 2035 operativ klimaneutral zu werden, also die eigenen Emissionen (Scope 1) und solche aus fremden Energiequellen (Scope 2) auf netto null abzusenken.
Das aktienbasierte Vergütungsprogramm „Prisma“ für die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals* über einen Zeitraum von vier Jahren. Für „Prisma“-Tranchen ab dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die Zielsetzung für die Nachhaltigkeitskomponente ist ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 und wird seit dem Jahr 2022 abgeleitet aus dem Ziel der operativen Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Der LTI-Plan findet für die Mitglieder des Vorstands sowie Führungskräfte von Covestro Anwendung. Die Gewichtung der Nachhaltigkeitskomponente wurde bei Einführung auf 25 % festgelegt. Für „Prisma“-Tranchen beginnend ab dem Jahr 2024 kommen zwei zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich „Soziales“ hinzu. Die beiden neu eingeführten Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich „Soziales“, die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenumfrage und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf die Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit, fließen erst mit den im Jahr 2027 ermittelten Werten in die Auszahlung der „Prisma“-Tranche 2024 – 2027 ein. Jedes Nachhaltigkeitskriterium, inkl. des Emissionskriteriums, wird dabei mit 10 % gewichtet, resultierend in einem Gesamtanteil der Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von 30 %.
Für das Kriterium „Nachhaltigkeit“ bei der kurzfristigen variablen Vergütung, das auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen beruht, wird ein Anteil von 25 % angesetzt. Das entspricht der Gewichtung für die Zielvergütung, da aufgrund der Entscheidung des Aufsichtsrats, die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2024 auf einen Wert von 40 % festzulegen, kein Teilbetrag für die einzelnen Kriterien errechnet werden kann. Bei der Auszahlung der „Prisma“-Tranche 2021 – 2024 entsteht ein Anteil von 33,8 % an der Gesamtauszahlung aufgrund des klimabezogenen Nachhaltigkeitskriterums. Insgesamt ergeben sich somit die nachstehenden Anteile auf Basis von klimabezogenen Erwägungen an der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Jahr 2024.
Anteil der Vergütung mit Bezug zu Treibhausgasreduktionszielen im Berichtsjahr | ||||
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Dr. Markus Steilemann (Vorstandsvorsitzender) |
Christian Baier (Vorstand für Finanzen)1 |
Dr. Thorsten Dreier (Vorstand für Technologie und Arbeitsdirektor)1 |
Sucheta Govil (Vorständin für Vertrieb und Marketing) |
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Anteil der Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, in % | 22,7 | 7,1 | 9,2 | 22,6 |
1 Aufgrund ihrer Berufung in den Vorstand im Jahr 2023 hatten Christian Baier und Dr. Thorsten Dreier keinen bzw. nur einen deutlich niedrigeren Anspruch aus der „Prisma“-Tranche 2021−2024 als die beiden anderen Vorstandsmitglieder.
Die Vorstandsvergütung wird gemäß § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Personalausschuss unterstützt, indem dieser Empfehlungen zum Vorstandsvergütungssystem vorlegt, über die der Aufsichtsrat berät und beschließt. Der Personalausschuss bereitet des Weiteren die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems sowie der Vergütungshöhe der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Sofern Bedarf besteht, empfiehlt er dem Aufsichtsrat, Änderungen am Vergütungssystem vorzunehmen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss einer ordentlichen Hauptversammlung gebilligt wird. Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausschließlich eine Festvergütung.
Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht der Covestro AG ausführlich beschrieben.
Für die Angaben gemäß ESRS 2.34 und ESRS 2.36 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich im Abschnitt „Konzernweites Chancen- und Risikomanagement“ und sind dort entsprechend gekennzeichnet.
Gemäß ESRS 2.30 – 33 legen wir eine Übersicht über die in unserem Nachhaltigkeitsbericht bereitgestellten Informationen zum Sorgfaltspflichtverfahren vor. Unser Ziel ist es, ein klares Verständnis für unser Vorgehen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu vermitteln. Die folgende Tabelle dient als Navigationshilfe und zeigt, wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte dieses Verfahrens in unserem Bericht zu finden ist.
Erklärung zur Sorgfaltspflicht | |
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Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze im Konzernnachhaltigsbericht |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
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b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
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c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
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Erklärung zur Sorgfaltspflicht | |
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Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze im Konzernnachhaltigsbericht |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
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e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
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