Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) – Covestro Geschäftsbericht zum 26. Februar 2025

Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Instrument der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Green Deal“ sowie des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ mit dem Ziel, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu verwirklichen. Dabei soll die EU-Taxonomie helfen, Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten bei der Erfüllung vorgegebener Bewertungskritierien als ökologisch nachhaltig einstuft. Dabei gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig („eligibility“), wenn sie sich einer in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivität zuordnen lässt und potenziell zur Verwirklichung eines der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann:

  • Klimaschutz („Climate Change Mitigation“/ CCM)
  • Anpassung an den Klimawandel („Climate Change Adaptation“/ CCA)
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen („Water and Marine Resources“/ WTR)
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“/ CE)
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung („Pollution Prevention and Control“/ PPC)
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme („Biodiversity and Ecosystems“/ BIO)

Des Weiteren kann eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie als taxonomiekonform („aligned“) eingestuft werden, sofern sie weitere Anforderungen kumulativ erfüllt:

  • Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel („Substantial Contribution“),
  • Einhaltung der technichen Bewertungskritieren zur Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen eines oder mehrerer der Umweltziele („Do no significant harm“, DNSH),
  • Einhaltung der sozialen Mindestschutzvorschriften („Minimum safeguards“).

Seit Inkrafttreten der Verordnung sowie der ergänzenden delegierten Rechtsakte weisen wir den Anteil unserer taxonomiefähigen konzernweiten Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für die Ziele „Klimaschutz“ sowie„Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ aus.

Leider wird weiterhin ein großer Teil unseres Portfolios und unserer Wirtschaftsaktivitäten nicht von der EU-Taxonomie erfasst und kann folglich nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Daher können wir nur einen geringen Anteil unseres Geschäfts im Rahmen der EU-Taxonomie ausweisen. Einzelne Aktivitäten, die einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz leisten, können wir somit leider nicht unter der EU-Taxonomie berichten wie bspw. unser Bioanilin.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Für die Ableitung der finanziellen Kennzahlen haben wir unser Portfolio sowie unsere Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die unter die Umweltziele „Klimaschutz“ sowie „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ fallen.

Für unser Kerngeschäft konnten wir folgende Wirtschaftsaktivitäten auf Konzernebene unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ als taxonomiefähig identifizieren:

  • Aktivität 3.10 „Herstellung von Wasserstoff“
  • Aktivität 3.13 „Herstellung von Chlor“
  • Aktivität 3.14 „Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien“
  • Aktivität 3.16 „Herstellung von Salpetersäure“
  • Aktivität 3.17 „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“*

Zudem konnten wir Aktivitäten außerhalb unseres Kerngeschäfts als taxonomiefähig unter den folgenden Umweltzielen identifizieren:

Klimaschutz

  • Aktivität 4.9 „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“
  • Aktivität 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“
  • Aktivität 6.2 „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“
  • Aktivität 6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“
  • Aktivität 6.8 „Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt“
  • Aktivität 6.10 „Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten“
  • Aktivität 7.1 „Neubau“
  • Aktivität 7.2 „Renovierung bestehender Gebäude“
  • Aktivität 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“

Im Berichtsjahr wurden die Aktivitäten 4.9 „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ und 7.2 „Renovierung bestehender Gebäude" unter dem Ziel „Klimaschutz“ zusätzlich als taxonomiefähig identifiziert.**

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  • Aktivität 3.1 „Neubau“
  • Aktivität 3.3 „Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken“
  • Aktivität 3.4 „Wartung von Straßen und Autobahnen“

Im Berichtsjahr 2024 konnte die Aktivität 4.1 „Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen“ nicht erneut als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Die Wirtschaftstätigkeit 3.1 „Neubau" ist potenziell auch für das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" taxonomiefähig. Neubauprojekte wurden unter Einbeziehung der technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) geprüft und dem Umweltziel „Klimaschutz" zugeordnet.

Grundlegend weist Covestro keine taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ aus. Dies hat zwei Gründe: Einerseits sollen Doppelzählungen mit den bereits unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ identifizierten Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden. Andererseits zielt unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten primär auf den Schutz des Klimas ab.

Im Zusammenhang mit den Umweltzielen „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ wurden die zugehörigen Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Ausübung bei Covestro von Fachleuten bewertet. Es ergaben sich für 2024 keine Ergänzungs- bzw. Erweiterungsnotwendigkeiten.

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Für das Geschäftsjahr 2024 waren die TSC für alle sechs vorgenannten Umweltziele in Kraft. Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen.

Folglich könnten die identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Ziel „Klimaschutz“ sowie „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ als taxonomiekonform eingestuft werden, sofern sie die aufgelisteten Anforderungen zur Erreichung von Taxonomiekonformität kummulativ erfüllen können. Dies wurde entsprechend geprüft.

Wesentlicher Beitrag („Substantial Contribution“)

Im Jahr 2024 haben wir erneut überprüft, ob wir einen wesentlichen Beitrag zu den genannten Umweltzielen leisten können. Bspw. leisten wir weiterhin mit der Witschaftsaktivität 3.10 „Herstellung von Wasserstoff“ an einzelnen Standorten potenziell einen geringen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Jedoch können wir die hohen Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag aktuell nicht erfüllen. Gründe hierfür sind z. B., dass die von der EU-Taxonomie herangezogenen Benchmarks von Produktionsanlagen überschritten werden oder Nachweise über die Lieferkette nicht erbracht werden können.

Keine wesentliche Beeinträchtigung („Do No Significant Harm“, DNSH)

Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt.

Im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ wurde für die Aktivität 3.10 „Herstellung von Wasserstoff“ unter Verwendung der Konzentrationspfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene für das Berichtsjahr 2022 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“ wurde ebenfalls für das Berichtsjahr 2022 eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für die nachfolgenden Berichtsjahre ist dies nicht erneut gesondert erfolgt. Gleichzeitig wurde im Jahr 2022 die Einhaltung der Emissionswerte im Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, an denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“ leisten. Abschließend wurde – auch zuletzt im Jahr 2022 – auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ vorliegt. Da für das Berichtsjahr 2024 weiterhin kein entsprechender Nachweis des wesentlichen Beitrags erbracht werden konnte, wurde die hier beschriebene DNSH-Betrachtung aus dem Jahr 2022 für das aktuelle Berichtsjahr nicht erneut durchgeführt.

Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels „Klimaschutz“ leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Weil z. B. die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Aktivität 3.10 „Herstellung von Wasserstoff“ nicht in vollem Umfang erfüllt werden können und somit eine Taxonomiekonformität für diese Aktivität nicht gegeben ist, fand in diesem Jahr keine zusätzliche Prüfung der Unterpunkte zur Anlage C des Annex 1 statt.

Mindestschutz („Minimum Safeguards“)

Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken zum Mindestschutz sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Im Berichtsjahr erfolgte keine spezifische Überprüfung der Mindestschutzanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie.

Die Anforderungen an den Mindestschutz entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro. Dieses Selbstverständnis stützt sich auf bestehende Selbstverpflichtungen, unseren Verhaltenskodex für Lieferanten sowie diverse konzernweite Regelungen und ist ein integraler Bestandteil unseres täglichen Handelns. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, internationaler Standards sowie interner Richtlinien sicherzustellen, haben wir klare Prozesse und Kontrollen implementiert. Dazu gehören u. a. unser Compliance-Managementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das integrierte Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität.

Ergebnis der Konformitätsprüfung

Wir haben im Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit den Umweltzielen „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und den Umweltzielen „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert. Da wir ausschließlich Taxonomiefähigkeit nachweisen können, liegt der Fokus bei der Ermittlung der Kennzahlen entsprechend auf der Taxonomiefähigkeit und nicht auf der Konformität.

Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen

Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung erfolgen gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und (sofern ausweisbar) -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch etablierte Prozesse. Dabei werden die Kennzahlen vorrangig über eine direkte Zuordnung von Stammdaten zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Im Fall der Investitions- und Betriebsausgaben ist das aufgrund der Komplexität der Werteflüsse nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt eine Schlüsselung der taxonomiefähigen Anteile auf Basis der je Wirtschaftstätigkeit ermittelten taxonomiefähigen Umsatzerlöse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.

Umsatzerlöse

Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus Aktivität 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“ sowie Aktivität 4.9 „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ werden analog ermittelt.

Investitionsausgaben

Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und / oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf die Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, wie im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen (Nenner). Grundsätzlich ist davon der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Die Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“ und Aktivität 4.9. „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ werden analog ermittelt.

Der Rückgang der taxonomiefähigen Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich zum einen aus insgesamt geringeren Investitionsausgaben des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr und zum anderen erfüllten weniger Einzelprojekte die Kriterien für taxonomiefähige Investitionsausgaben.

Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Allgemein ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Die ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“ und Aktivität 4.9. „Übertragung und Verteilung von Elektrizität“ werden entsprechend ermittelt.

Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen

Die Taxonomie-Verordnung stuft u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet.

Covestro leistet einen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, der nicht von der EU-Taxonomie direkt erfasst wird. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie „Sustainable Future“ sowie unsere Nachhaltigkeitsziele – mit Fokus u. a. auf Klimaneutralität – ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro.

Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen:

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter Umsatz Umsatzanteil im Jahr 2024 Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer Umsatzanteil (A.1.) oder taxonomiefähiger Umsatzanteil (A.2.) 2023 Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ Kategorie „Übergangs-
tätigkeit“
in Mio. € in % J; N;
N / EL1
J / N
N / EL1
J / N
N / EL1
J / N
N / EL1
J / N
N / EL1
J / N
N / EL1
J / N J / N J / N J / N J / N J / N J / N in % E2 T2
A Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
in Mio. € in % EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 in %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 20 0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,1
Herstellung von Chlor CCM 3.13 99 0,7 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,5
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 263 1,9 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 1,5
Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 2 <0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,1
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 5.134 36,2 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 35,3
Übertragung und Verteilung von Elektrizität3 CCM 4.9 2 <0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL < 0,1
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 4 <0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL < 0,1
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform) (A.2)
5.524 39,0 39,0 37,6
Gesamt (A.1 + A.2) 5.524 39,0 39,0 37,6
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 8.655 61,0
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 8.655 61,0
Gesamt (A+B) 14.179 100,0

1 J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL – Nicht taxonomiefähige („not eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL – Taxonomiefähige („eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel

2 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“); T – Übergangstätigkeit („transitional“)

3 Die Aktivität wurde im Vorjahr noch nicht als taxonomiefähig ausgewiesen. Zu Vergleichszwecken wurde der taxonomiefähige Umsatzanteil für das Vorjahr nachträglich ermittelt.

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx CapEx-Anteil im Jahr 2024 Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer CapEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger CapEx-Anteil (A.2.) 2023 Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ Kategorie „Übergangs-
tätigkeit“
in Mio. € in % J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J / N J / N J / N J / N J / N J / N J / N in % E2 T2
A Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
in Mio. € in % EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 in %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 2 0,3 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,1
Herstellung von Chlor CCM 3.13 45 4,8 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 3,7
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 10 1,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 1,0
Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 13 1,4 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 1,4
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 146 15,8 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 18,4
Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL -
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 <1 <0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0.8
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 22 2,4 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 3,0
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 5 0,6 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,3
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt CCM 6.8 4 0,4 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,5
Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten CCM 6.10 <1 <0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,2
Neubau CCM 7.1 16 1,7 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,9
Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 2 0.2 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 4 0,4 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 2,8
Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 3 0,3 N / EL N / EL N / EL EL N / EL N / EL
Wartung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 1 0,1 N / EL N / EL N / EL EL N / EL N / EL < 0,1
Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CE 4.1 N / EL N / EL N / EL EL N / EL N / EL < 0,1
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform) (A.2)
273 29,5 29,1 0,4 33,2
Gesamt (A.1 + A.2) 273 29,5 29,1 0,4 33,2
CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx CapEx-Anteil im Jahr 2024
in Mio. € in %
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 655 70,5
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 655 70,5
Gesamt (A+B) 928 100,0

1 J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL – Nicht taxonomiefähige („not eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL – Taxonomiefähige („eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel

2 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“); T – Übergangstätigkeit („transitional“)

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („keine erhebliche Beeinträchtigung“)
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes OpEx OpEx-Anteil im Jahr 2024 Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den
Klimawandel
Wasser- und Meeres-
ressourcen
Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer OpEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger OpEx-Anteil (A.2.) 2023 Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ Kategorie „Übergangs-
tätigkeit“
in Mio. € in % J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J; N;
N / EL1
J / N J / N J / N J / N J / N J / N J / N in % E2 T2
A Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
in Mio. € in % EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 EL; N / EL1 in %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform)
Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 3 0,2 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,3
Herstellung von Chlor CCM 3.13 55 3,9 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 3,7
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 11 0,8 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,8
Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 7 0,5 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 0,8
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 346 24,8 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL 24,7
Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 2 0,1 EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL < 0,1
Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 1 <0,1 N / EL N / EL N / EL EL N / EL N / EL 0,1
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonform) (A.2)
425 30,3 30,3 <0,1 30,4
Gesamt (A.1 + A.2) 425 30,3 30,3 <0,1 30,4
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 970 69,7
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 970 69,7
Gesamt (A+B) 1.395 100,0

1 J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL – Nicht taxonomiefähige („not eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL – Taxonomiefähige („eligible“) Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel

2 E – ermöglichende Tätigkeit („enabling“); T – Übergangstätigkeit („transitional“)

Gemäß Anhang V der delegierten Verordnung 2023/2486 vom 27. Juni 2023 wurden die Angabepflichten für die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx erweitert. Nicht-Finanzunternehmen sind nun zusätzlich verpflichtet, den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel zu berichten. Tätigkeiten, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, sind dabei für jedes Umweltziel zu berichten. Die entsprechenden Angaben finden sich in den nachfolgenden Tabellen:

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024
Umweltziel taxonomie-konform taxonomie-fähig
in % in %
Klimaschutz (CCM) 39,0
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE)
Umweltverschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Gesamt 39,0
CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024
Umweltziel taxonomie-konform taxonomie-fähig
in % in %
Klimaschutz (CCM) 29,1
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) 0,4
Umweltverschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Gesamt 29,5
OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024
Umweltziel taxonomie-konform taxonomie-fähig
in % in %
Klimaschutz (CCM) 30,3
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Kreislaufwirtschaft (CE) <0,1
Umweltverschmutzung (PPC)
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Gesamt 30,3

In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Aktivität 4.30 „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen“ identifiziert. Covestro hat hier – nach Abschluss der Konformitätsprüfung – ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten.

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas1
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Ergebnis
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Ergebnis
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

1 Die im Meldebogen 1 dargestellten Tätigkeiten beziehen sich nach unserem Verständnis auf die im Complementary Delegated Act definierten Aktivitäten.

Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 <0,1 0 0,0 4 <0,1 <1 <0,1 0 0,0 0 0,0 2 0,1 0 0,0 2 0,1
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.520 100,0 0 0,0 5.520 100,0 273 100,0 0 0,0 273 100,0 423 99,9 0 0,0 423 99,9
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.524 100,0 0 0,0 5.524 100,0 273 100,0 0 0,0 273 100,0 425 100,0 0 0,0 425 100,0

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Umsatz CapEx OpEx
Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 655 100,0 970 100,0
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 655 100,0 970 100,0

  1. Covestro folgt einem engen Verständnis von Kunststoffen: Wenn Polymere wie Polyester, Polyether und Polyole eine chemische Reaktion benötigen, um zu einem Kunststoff zu werden, und zuerst eine chemische Reaktion mit einer reaktiven Gruppe benötigen, sind diese nicht taxonomiefähig. Prepolymere und Oligomere sind aus demselben Grund ebenfalls nicht taxonomiefähig.
  2. Aufgrund von organisatorischen Rahmenbedinungen konnten beide Aktivitäten erst im Geschäftsjahr 2024 als taxonomiefähig identifziert werden.